Hallo, Henry,
So, wie Monika berichtet: Verordnung von Cannabis für medizinische Zwecke, Antrag auf Kostenerstattung an die Kasse mit seitenlanger Begründung des verordnenden Arztes (daran scheitert es meistens......). Hat das alles funktioniert, bekommt man einen Ausweis vom Arzt, die Kasse trägt die Kosten und man bekommt ein Schema, wie das Medikament vorsichtig begonnen und erhöht wird, gegebenenfalls auch wieder gesenkt, bis man damit klar kommt.
Diese Dosisfindung geht langsam und ist wichtig, weil jeder unterschiedlich reagiert. Es gibt keine allg. Vorschrift, so und so viel Tropfen (in unserem Falle ). Es geht um persönliche Dosis bis zur Schmerzreduzierung (im besten Falle Schmerzfreiheit) und Zurechtkommen mit den Nebenwirkungen, dieser Beneblung im Kopf.
Wenn die Dosis dann stabil ist, kennt man sich damit aus, kommt man damit zurecht und darf dann auch wieder Auto fahren.
Unsere Erfahrungen damit sind durchweg positiv. Das Problem ist, dass sich wirklich nur wenige Ärzte damit befassen und damit auch das Wissen, natürlich, nicht dazu da ist.
In der Uniklinik, jetzt, wussten alle behandelnden Ärzte, dass er das nimmt, sagten, aber auch, dass sie sich nicht damit auskennen und ordnete statt dessen wieder Hydromorphon, Lyrica und Novalgin an.
Jetzt ist er ein weiteres Mal durch den Entzug durch (diesmal unterstützt von seiner Myelomspezialistin). Er nimmt wieder Cannabis, weil es sich eindeutig um Nervenschmerzen handelt und hat damit die Schmerzen gut im Griff.
Liebe Grüße- Eva
Letzte Änderung: 05 März 2024 12:30 von Stani.