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26 Okt. 2019 23:49
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Hier noch ein Nachtrag,
in einem anderen Thread hast du geschrieben, dass der Arzt ein "Taxi mit Liegefläche" angekreuzt hätte. Ich weiß nicht, ob das einem Krankentransport gleichkommt - zur Zeit benötige ich keinen Taxischein.Also, da kann der erste Fehler liegen. Frag bei der Krankenkasse nach, was da stehen muss, damit er einen Krankentransportwagen bekommt. Die Kasse kann nur das genehmigen, was verordnet wurde ! Auf jeden Fall müsst ihr aber auch ein Taxi- Unternehmen beauftragen, dass Krankentransporte durchführt. Also kein übliches Taxiunternehmen, sondern ein spezielles, dass Krankentransport-Taxen anbietet. Zum Beispiel mit einem Treppensteiger, der den Rollstuhl ( den hat er doch hoffentlich. Auch darum muss man sich kümmern, dass man den verschrieben bekommt ) die Treppe herunterhieft. Und wo der Rollstuhl dann in einem Spezialtaxi zur Behandlung chauffiert wird. Da dein Bruder ja noch laufen kann - wenn auch unter Schmerzen - benötigt er zur Zeit evtl. nicht unbedingt einen Liegendtransport. Vielleicht würde ein "Treppensteiger" reichen und es könnte ja sein, dass sein Taxischein auch so gemeint ist. Erkundige dich doch noch mal.
Liebe Grüße
Nicole

26 Okt. 2019 23:26
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Hallo Leben,
wie bereits geschrieben - es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf den Krankentransport.
Wenn ein Taxischein vorliegt, auf dem dieser entsprechend angekreuzt ist.
Die Kasse kann das nicht verweigern !
Zumindest, wenn es sich um eine gesetzliche handelt.
Bei Privatkassen sieht das unter Umständen anders aus, je nach abgeschlossenem Tarif.
Vielleicht habt ihr irgendetwas falsch gemacht ?
Keinen Taxischein vorgelegt( sondern nur einen Arztbericht vielleicht ?) oder diesen nicht bei der Krankenkasse abstempeln lassen, sondern nur telefonisch nachgefragt oder das Kreuz an der falschen Stelle oder es fehlt eine Unterschrift...
Vermutlich liegt da ein Fehler vor - und eher nicht bei der Krankenkasse, die kennen das nämlich sehr gut.
Oder liegt ein Missverständnis vor ? Deine vorherigen Posts wirkten auf mich etwas panisch und in Panik versteht man auch schon mal was falsch.
Wenn die Krankenkasse sich weigert, dann muss ja ein schriftlicher Ablehnungsbescheid vorliegen. Hast du den vorliegen ? Dann lies in Ruhe die Begründung durch. Und lege Einspruch ein. Gibt es keinen Ablehnungsbescheid ? Dann wurde auch kein Antrag auf Beförderung gestellt.
Ich habe schon davon gehört, dass Krankenkassen manchmal etwas länger brauchen mit der Genehmigung, aber von Verweigerung noch nie.
Liebe Grüße
Nicole

26 Okt. 2019 18:36
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Hallo Leben,
Ich verstehe das auch nicht so ganz. Ich werde seit Mitte Juli viermal pro Woche am Morgen zur ambulanten Reha abgeholt und Mittags wieder nach Hause gebracht. Und die beiden vom Fahrdienst müssen mich auch im Haus abholen, wie Undine schon geschrieben hat. Das Fahrzeug kann sowohl Liegendpatienten als auch Rollis wie mich transportieren. In meinem Fall ist der Kostenträger zwar die Rentenversicherung, aber das dürfte bei der Krankenkasse auch kein Problem sein, die Kostenübernahme zu bekommen. Freundlich aber energisch auftreten hilft manchmal mehr, als den Sachbearbeitern etwas vorzujammern.

Gruß Michi

26 Okt. 2019 18:06
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Hallo Leben,
es ist mir unerklärlich, wie die Kasse den Liege-und Trage!- transport verweigern kann, bei einem Menschen, der zu Fuß keine Stufe gehen kann!!!
Bin selbst z. Z. zum wiederholten Male in dieser elenden hilflosen Situation. Selbstverständlich werde ich zu jedem Arztbesuch und jeder Therapie in meiner Wohnung abgeholt, die Treppen hinunter getragen und nachher wieder zurück und hinauf.
Der Arzt bzw. die KH- Ärzte stellen die Notwendigkeit dafür fest, die Kasse genehmigt die Transporte.
Wenn ihr einen- wie auch immer entstandenen negativen Bescheid allerdings hinnehmt, und der Patient es doch irgendwie auf eigenen Beinen schafft, macht ihr euch ja auch unglaubwürdig. Sprich den Arzt an, dein Bruder kann nicht gehen und somit nicht zur Behandlung kommen, wenn er nicht transportiert wird. Das dürfte doch das geringste Problem sein. Manchmal hilft auch ein etwas bestimmteres Auftreten bei der Kasse!
Ich habe wirklich damit nie ein Problem gehabt, ebensowenig mit dem Erreichen der Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung, Hilfsmitteln, Parkausweis u. sonstigen Vergünstigungen. Ich regele möglichst viel telefonisch, was persönlich erledigt werden muss macht mein Mann für mich. Das erfordert manchmal eine Vollmacht, die dein Bruder dir geben sollte.
Die Krankheit ist schrecklich genug. Die Hilfen, die uns zustehen, sollten wir beantragen und durchsetzen.
Viel Erfolg!
L.G. Undine

26 Okt. 2019 17:41
  • Leben
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In d er bildmorphologischen Kontrolle zeigten sich multiple große Osteolysen in HWK 2, HWK 5 und HWK 6 mit jeweils Arrosion der Hinterkante und eine HWK3 Fraktur. Nach dem VCD Protokoll mit den Substanzen Bortezomib,Cyclophosphamidund Dexamethason.Es zeigten sich keine Zeichen der Akuttoxizität. Bei Hypercalcämie erfolgte die Gabe von Pamidronat 30mg, hierunter kam es rasch zur Normocalcämie.

Der Patient kann weder stehen noch gehen. Die Kasse verweigert den Transport in einem Krankenwagen.
Was können wir tun? Wie sind eure Erfahrungen?