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12 Nov. 2017 13:53
  • Lucy
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Hallo Marion,
ist bei mir auch so, ich kam gut mit meinem Arbeitgeber klar, aber beim Thema Abfindung tat er sich auch schwer ;) . Mal sehen, was beim Thema Urlaubsgeld rauskommt, war auf jeden Fall ein guter Tipp. Danke nochmals.

Ich wünsche Dir, dass Du noch weiterhin lange therapiefrei bleiben kannst. Man muss lernen, dieses Leben auf dem Pulverfass auszuhalten. Zumindest ist es bei mir so, ich freue mich über geschenkte Zeit, aber Leben mit steigenden Werten lässt mich manchmal zu sehr in mich reinhorchen, da muss ich mich dann wieder bewusst von frei machen.
Alles Gute weiterhin und liebe Grüße,
Lucy

12 Nov. 2017 12:39
  • Almish
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Hallo Lucy,
ich hatte zwar einen netten AG, aber soooo nett, das er mir freiwillig was gezahlt hätte, war er dann doch nicht :cheer:
Ich hab damals versucht, ne Abfindung zu kassieren, da er mich trotz befristeter Rente ja nicht ausstellen konnte. Darauf hat er sich nicht eingelassen. Dann kam von ihm aber die Meldung, ich bekäme das Urlaubsgeld zurück bei Auflösung ( ich denke, das musste er dann gesetzlich ), tja und dann haben wir aufgelöst und ich bekam 2 Monate Gehalt Brutto ohne Abzüge. Ich musste das nicht versteuern.
Gesundheitlich hab ich gerade mal wieder die Kurve gekratzt. Ich rezidiviere ja seit 2 Jahren, aber konnte grad nochmal von der Behandlung abspringen;-)
Dir weiterhin alles Gute und Kopf hoch, Nase in den Wind

Kopf hoch, Nase in den Wind
Das Leben stinkt
Sterben kann gar nicht so schlimm sein, sonst täten es nicht so viele

08 Nov. 2017 21:37
  • Lucy
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Hallo liebe Marion,
danke für Deine Rückmeldung. Jetzt hast Du mich auf eine Idee gebracht ;) weißt Du, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, einem das Urlaubsgeld für mehrere Jahre auszuzahlen oder hattest Du einfach einen besonders netten Arbeitgeber? :lol: Ich hätte jetzt irgendwie erwartet, dass die Ansprüche zum Teil verjähren oder verfallen, wenn man sie nicht zeitnah ausgezahlt bekommt. Dann hätte ich was verpennt :( Und musstest Du diese Sonderzahlung bei der Rentenversicherung angeben? Vermutlich nicht, da es sich um einen einmalige Sonderzahlung handelt?

Wie geht es Dir sonst? Wir sind ja irgendwie in einer ähnlichen Situation, meine Werte klettern schon sehr lange vor sich hin, aber noch ist keine Therapie angesagt.

LG,
Lucy

08 Nov. 2017 18:18
  • Almish
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Hi Lucy,
also ich habe mich mit meinem Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag geeinigt und für die letzten Jahre dann das Urlaubsgeld ausgezahlt bekommen. Für mich ne nette Abfindung;-)
Liebe Grüsse Marion

Kopf hoch, Nase in den Wind
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07 Nov. 2017 17:36 - 07 Nov. 2017 17:36
  • CLE084
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    01 August 2026
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Hi Lucy,

ach herrje, das war mir gar nicht bewusst, dass in der Tat nur Saarland und Bremen eine Arbeitskammer haben. Sowas blödes aber auch. Dessen ungeachtet hast du einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis:

Gewerbeordnung, § 109 Zeugnis

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

Quelle: Gesetze im Internet

Da dein AG dir sowieso gekündigt hat, solltest du auch deine Interessen ihm gegenüber vorbehaltlos durchsetzen.

Bleib stark!
Christian
Letzte Änderung: 07 Nov. 2017 17:36 von CLE084.

06 Nov. 2017 19:50
  • Lucy
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Liebe Anna, lieber Christian,
vielen Dank für Eure Antworten.

@ Christian: Soweit ich mich erkundigt habe, gibt es bei uns in NRW keine Arbeitskammer.

@ Anna: Da mein Arbeitsvertrag schon etwas älter ist, ist dort kein Passus über den Eintritt ins Rentenalter vermerkt. Daher lasse ich mir die Auflösung nunmehr schriftlich durch den Arbeitgeber bestätigen. Was das Zeugnis angeht, hast Du völlig Recht. Man neigt dazu zu denken, ach ist eh wurscht, brauchst Du nicht mehr. Aber wer weiß, vielleicht eben doch noch mal und dann hat man keins. Also habe ich mal eins angefordert, mal schauen, was kommt. :)

Herzliche Grüße,
Lucy