Hallo Blaukraut,
das Thema ist seit Jahren bekannt und unbefriedigend - einschlägige Foren sind voll davon.
Theoretisch sollte der Bericht beim Entlassungsgespräch ausgehändigt werden oder zumindest ein Kurzbericht, während die Langfassung rasch per Post folgt. Soweit die Theorie ...
Der Bericht ist sehr wichtig - davon hängt deine weitere sozialrechtliche Behandlung ab: Arbeitsfähig, arbeitsunfähig, EU/EM-Rente etc.
Bitte geh wie folgt vor:
- Anruf bei deinem Arzt: Manchmal liegt der Bericht dort schon vor und man hat nur vergessen, ihn dir auch zuzusenden. Falls nicht:
- Anruf bei der Reha-Klinik, Bericht anfordern. Falls das erfolglos bleibt:
- Einschreiben an die Klinikleitung senden, unter Fristsetzung zur Berichterstellung auffordern (Kopie davon an den Kostenträger senden, also Krankenkasse oder Rentenversicherung).
Selbstverständlich hast du ein Widerspruchsrecht, falls der Bericht aus deiner Sicht falsch ist. Aber dazu musst du ihn ja erstmal haben!
Alles Gute und beste Grüße
vom Hardanger
Letzte Änderung: 30 Aug. 2017 16:53 von Hardanger.