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UlmaMaria antwortete auf Ärztliche Schweigepflicht
01 Juli 2016 19:42
  • UlmaMaria
  • 0 Beiträge seit
    01 August 2026
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oh, das ist ja gut zu wissen!! danke für den Beitrag

Maggie antwortete auf Ärztliche Schweigepflicht
20 Juni 2016 12:29
  • Maggie
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    01 April 2016
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Liebe Margret, danke für deine Mühe diese wichtigen Informationen zusammenzutragen. Ich wusste das noch nicht.
Maggie

Margret antwortete auf Ärztliche Schweigepflicht
19 Juni 2016 13:13
  • Margret
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    01 August 2026
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In den meisten Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten in so ein Passus schon enthalten. Beides sollte "eigentlich" jeder Mensch gemacht haben - auch ohne Multiples Myelom... Aber man weiss ja, wie gern und gründlich wir alle solche Dinge gern verdrängen. :blush:

Tetti1958 antwortete auf Ärztliche Schweigepflicht
19 Juni 2016 12:56
  • Tetti1958
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    27 Dezember 2015
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Danke Margret. Dieses Fomular habe ich auf meine to do Liste gesetzt! Ich fände es für meine Angehörigen furchtbar, wenn ich aus welchem Grund auch immer, nicht mehr selber kommunizieren könnte und meine Angehörigen bekämen von Seiten der Ärzte keine Informationen!

Et häät noch immer joot jejangen

Margret antwortete auf Ärztliche Schweigepflicht
19 Juni 2016 12:07 - 19 Juni 2016 12:10
  • Margret
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    01 August 2026
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Jeder Patient kann seine Ärzte gegenüber bestimmten Vertrauenspersonen von ihrer Schweigepflicht entbinden. Das geschieht durch eine einfache schriftliche Erklärung mit Datum und Unterschrift.

Ein wichtiges Thema, das man bei allen Sorgen rund um die Krankheit nicht vergessen sollte.

Beispiel:

Ich, Max Mustermann, geboren am....., willige ein, dass die Ärzte der ABC-Klinik in...... alle medizinischen Auskünfte an meine Ehefrau Susi Mustermann, geboren ...... und/oder an meinen Sohn, Klausi Mustermann, geboren ...... geben dürfen. Ich entbinde die Ärzte damit von ihrer Schweigepflicht.
Mir ist bekannt, dass ich diese Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

Datum, ..... Unterschrift......


Alternative Formulierungen für den individuellen Fall lassen sich im Internet finden. Die hier genannte stammt von www.datenschutzzentrum.de
Letzte Änderung: 19 Juni 2016 12:10 von Margret.

Ärztliche Schweigepflicht wurde erstellt von Margret
19 Juni 2016 11:09 - 19 Juni 2016 12:11
  • Margret
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    01 August 2026
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Nachdem in einem anderen Thread das Thema am Rande aufkam, habe ich die aktuellen gesetzlichen Grundlagen kurz zusammengesucht.

Wesentliche Quelle und Link zum Weiterlesen hier:
www.info-krankenhausrecht.de/Rechtsanwal...weigepflicht_01.html

Zur ärztlichen Schweigepflicht:

Von wann bis wann gilt die ärztliche Schweigepflicht?

Die ärztliche Schweigepflicht entsteht, sobald der Arzt und der Patient miteinander in Kontakt treten. Dies muss nicht unbedingt in der Arztpraxis oder im Krankenhaus sein, aber der Arzt muss das Geheimnis jedenfalls aufgrund seiner Stellung als Arzt erfahren.
Die Schweigepflicht besteht das ganze Leben des Patienten lang und auch über seinen Tod hinaus.
Da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein sogenanntes höchstpersönliches Recht ist, kann es nicht auf andere übertragen werden. Daraus folgt, dass es auch im Todesfalle des Patienten nicht auf seine Erben übergeht. Allerdings ist der Arzt von seiner Schweigepflicht befreit, wenn er meint, dies würde dem Willen des Patienten entsprechen.
Eine solche mutmaßliche Einwilligung kann z. B. angenommen werden, wenn es den Erben die Geltendmachung von Renten- oder Lebensversicherungsansprüchen ermöglichen könnte.

Gegenüber wem gilt die ärztliche Schweigepflicht?

Die Schweigepflicht gilt gegenüber jedem Dritten. Sie gilt damit auch in Bezug auf andere Ärzte, Angehörige des Patienten und Angehörige, auch den Ehepartner, des Arztes selbst. Sie gilt auch gegenüber dem Arbeitgeber.

In welchen Fällen gilt die Schweigepflicht nicht?

Die Schweigepflicht gilt nicht, wenn der Patient den Arzt davon befreit. Dies kann zum einen durch eine ausdrücklich erklärte Einwilligung geschehen. In diesem Fall befreit der Patienten den Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht.
Der Patient kann seine Einwilligung auch durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck bringen, indem er z. B. einem Angehörigen gestattet, mit in das Behandlungszimmer zu kommen. Selbiges gilt, wenn der Patient keine Einwilligung abgeben kann (weil er bewusstlos oder verstorben ist), sie aber vernünftigerweise seinem Willen entspricht (mutmaßliche Einwilligung).
Die Schweigepflicht gilt unter Ärzten nicht, wenn sie denselben Patienten gleichzeitig oder nacheinander behandeln.
Die Schweigepflicht gilt auch nicht, wenn der Patient die Untersuchung dulden muss, weil sie nach §§ 80 ff. StPO gerichtlich angeordnet wurde.
Darüber hinaus gilt die Schweigepflicht nicht, wenn das Gesetz dem Arzt eine Offenbarungspflicht auferlegt. Dies ist zum einen bei bestimmten Krankheiten bzw. Eingriffen der Fall (§§ 6 ff. Infektionsschutzgesetz und § 7 Transplantationsgesetz). Zum anderen sind Ärzte, die gesetzlich Versicherte behandeln nach den §§ 294 ff. Sozialgesetzbuch V (SGB V) und 100 f. SGB X verpflichtet, den Krankenkassen bestimmte benötigte Auskünfte über die Patienten zu erteilen.
Letzte Änderung: 19 Juni 2016 12:11 von Margret.