Joseph, ich habe weiter oben einen link eingestellt, wenn du den aufrufst, siehst du auf der linken Seite die Spalte "Autokauf", draufklicken, etwas runterscrollen, dann kommt eine Tabelle der Hersteller, Rabatte und Voraussetzungen. Es gibt Hersteller, die ohne GdB einen Rabatt vergeben.
Interssant zu wissen: Wir haben in D das sogenannte "Nachteilsausgleichgesetz" - die Hersteller bekommen demnach eine steuerliche Vergünstigung, die den gewährten Behindertenrabatt (fast) ausgleicht. Dieses Wissen kann man bei knauserigen Händlern ("...wir haben doch schon für sie draufgelegt...") mal nebenbei in die Verhandlungen einfliessen lassen...
zum Rabatt: Nein, es gibt keine Vorschriften über die Ausstattung. Der PKW muss auf den Behinderten zugelassen werden - der Behinderte muss aber keinen Führerschein haben.
zur KFZ-Steuer: Für die Steuerermäßigung ist wichtig, dass der Wagen nur für die Versorgung/Haushalt/Urlaub und den Transport des Behinderten genutzt wird. (Also nicht das Luxus-Auto auf die kranke Oma zulassen und fröhlich an der Cote d'Azur cruisen...)
zur KFZ-Versicherung: Jeder Anbieter hat eigene Regularien, bitte jeweils dort nachfragen.
In dem o.g. link gibt es auch Hinweise zu weiteren Ermäßigungen für Behinderte.
Was übrigens deine "Ausländereigenschaft" angeht: Wir sind alle Ausländer. Fast überall.

Liebe Grüße nach L,
Margret