Hallo Karsten,
nach meiner Tandem-SZT in Januar und April 2008 war ich ab Mitte Juli in Anschlussheilbehandlung und wurde zunächst arbeitsunfähig entlassen. Obwohl in der Reha-Klinik der Psychoonkolge einen Arbeitsbeginn erst für Januar des nächsten Jahres empfohlen hat, habe ich mich für einen früheren Termin entschieden. Ich habe im Oktober eine Wiedereingliederung (zahlt die Krankenkasse) gemacht und im November wieder normal gearbeitet; allerdings wie zuvor mit 20 Wochenstunden.
Im Entlassungsbericht der Reha-Klinik war auch vermerkt, dass ich in Okt./Nov. den Wiedereinstieg plane und ich aus Sicht der Kinik für meine Tätigkeit für mehr als 6 Stunden/Tag erwerbsfähig bin.
Das heißt: Wiederaufnahm der Tätigkeit im November 2008 nach Wiedereingliederung und damit fast 6 Monate nach Tandem-SZT. War damals kein Problem für meine Krankenkasse!!!!
Dieses Mal - nach 3. SZT - werde ich von meiner Krankenkasse schon vor Auszahlung eines einzigen Euro Krankengeld angerufen (wie ist die Prognose, haben Sie schon Reha beantragt usw.) und angeschrieben (Bittte um Arbeitsplatzbeschreibung, Entbindung aller Ärzte, Reha-Kliniken usw. von der Schweigepflicht).
Man merkt, das Geld ist knapp und die Krankenkasse möchte mich lieber früh verrenten. Möche ich aber nicht; ich plane spätestens im März wieder arbeiten; sind dann 4 Monate nach SZT.
Lieber Karsten, ich möchte Dich nicht verunsichern, denn normalerweise muss die Kasse ohne Probleme zahlen, zumal Du ja beabsichtigst, relativ bald wieder zu arbeiten. Außerdem bin ich ja zum zweiten Mal länger arbeitsunfähig. Aber ein wenig Vorsicht kann man schon walten lassen.
Gruß und schöne Vorweihnachtszeit
Birgit