Hallo Jo,
Cannabisblüten sind mit Hilfe eines entsprechenden Vaporisators (der ist meines Wissens nach auch verordnungs- d.h. erstattungsfähig) inhalativ anzuwenden.
Die Dosierung richtet sich nach der Indikation und nach dem Patienten - d.h. muss durch den Arzt patientenindividuell ermittelt und angepaßt werden.
Ein Problem ist tatsächlich, dass gerade die Blüten je nach Sorte total unterschiedlichen Wirkstoff-Gehalt an THC und CBD aufweisen. Daher muss der Arzt auch die Cannabis-Blüten-Sorte auf dem Rezept vermerken.
Eine positive Einschätzung als Arzneimittel hat Cannabis und seine Inhaltsstoffe schon erfahren, denn schließlich ist es im Deutschen Arzneibuch 2017 enthalten, d.h. beschrieben - was bedeutet, dass es als Arzneimittel in Deutschland gilt. Entsprechende FertigAZM sind zugelassen und auf dem Markt.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass - wie bei Methadon - der Aufwand für den Verordner ganz erheblich ist. Und wenn eine Arzt-Praxis oder ein Krankenhaus bis jetzt keine Routine für die Verordnung entwickelt hat, dann greift man eben schneller zu Alternativen.
Deshalb auch hier: Einen Arzt suchen, der mit Cannabis Verordnungen Erfahrung und Routine hat.
LG Dorothee