Das Führen eines Fahrzeugs mit einer "Halskrause" ist verboten, da nicht jederzeit ein vollständiger Rundumblick gewährleistet ist.
Im Fall eines Unfalls entfällt sogar der Versicherungsschutz, da das Verhalten grob fahrlässig war.
Man ist nicht nur "dran", wenn etwas passiert, sondern auch bei jeder Verkehrskontrolle.
Gut so!