Dies ist eine Antwort zu diesem Thema, verfasst von "Margret Winkler" am 11. November 2008 um 10:01 Uhr. Die Antwort bezieht sich auf den Beitrag von "Thea" geschrieben am 10. November 2008 um 21:05 Uhr.
Liebe Thea,
zunächst mal hast du ja Anspruch auf Krankengeld - als gesetzlich Versicherter.
Sollte sich herausstellen, dass du trotz 2. HD/SZT nicht wieder arbeiten kannst, musst du dich rechtzeitig um die Beantragung deiner Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) bei der DRB (früher BfA) kümmern. Wenn alle Unterlagen komplett sind, musst du etwa 3 Monate für die Bearbeitung des Rentenantrags rechnen. Hier ist also frühzeitiges Handeln angesagt.
Als Ansprechnpartner stehen dir die DRB (
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
), die Beratungsstellen deiner Krankenkasse, die Sozialberatungen in den großen Kliniken etc. zur Verfügung. Empfehlen kann ich dir auch die Broschüre der Deutschen Krebshilfe zum Thema (
www.myelom.org/unterseiten/literatur.html
) - bitte nach ganz unten scrollen. Sie bietet einen guten Überblick.
- Das für dich zuständige Versorgungsamt hilft dir bei der Beantragung eines SB-Ausweises.
- Deine Krankenkasse hilft dir bei der Beantragung einer Pflegestufe.
- Für die Eintragung der steuerlichen Vergünstigung sind dein Finanzamt und/oder dein Steuerberater zuständig.
- Den Stuervorteil für deinen PKW beantragst du beim Straßenverkehrsamt.
- Ggfs. können dir auch die Betriebsräte und die Personalabteilung deines Arbeitegebers weiterhelfen.
So, unabhängig von diesem leider notwendigen Verwaltungskram ist erstmal wichtig, dass du die aktuellen Behandlungen so erfolgreich wie möglich überstehst. Der Papierkram kommt dann später...
Alles Gute und liebe Grüße
Margret Winkler