Lliebe Thea,
an wen hast du deinen Antrag denn gerichtet? Es gibt ja grundsätzlich 2 Ansprechpartner: Die Deutsche Rentenversicherung Bund und deine Krankenkasse. Frage also, ob du den richtigen Partner gewählt hast. Ggfs. hat ein weiterer Antrag an die andere Stelle den gewünschten Erfolg.
Ich würde mich argumentativ generell vom Thema "Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit" lösen. Damit wirst du nämlich wohl nicht durchkommen.
Eine stationäre Reha dient lt. Sozialgesetzbuch nicht
nur diesem einen Zweck. Es soll mit solchen Maßnahmen u.a. erreicht werden:
- Wiederherstellung der Arbeitskraft (s.o.)
- Bewältung von Therapiefolgen
- Bewältigung der Krankheit/Diagnose/Perspektive
- Verbesserung der Teilhabe am allgemeinen und öffentlichen Leben ...
Weiteres kannst du im Sozialglesetzbuch nachlesen - bitte er-google-n. Unter
www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_S.html
findest du alle Texte. Im 5. Sozialgesetzbuch sind beispielsweise die Leistungsverpflichtungen von Krankenkassen geregelt. In § 11 heisst es ... "Versicherte haben auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern."
Aha! Die Sache mit der Arbeitsfähigkeit ist also auch hier nicht einziges Kriterium!
Hier noch mal der link zur Rentenversicherung, bzw. zum Rahmenkonzept medizinische Reha:
www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/s...edizinische_reha.pdf
Dein Arzt müsste doch im Antrag auch angegeben haben, welches Ziel einer Reha er für erereichbar hält. Vielleicht ist das eine weitere Argumentationshilfe für dich.
Bei der Gelegenheit: Widerspruch fristgerecht machen und per Einschreiben gegen Rückschein versenden!
Viel Erfolg und liebe Grüße,
Margret