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10 Apr. 2011 09:14
  • thea
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    03 November 2009
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Ihr Lieben,
ich danke euch für die Hilfe.
Rita : das ist eine gute Idee !!!!!!
Einen schönen Sonntag, Thea.

08 Apr. 2011 17:17
  • Rita
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    23 Oktober 2009
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Liebe Thea,

wenn Du Unterstützung brauchst habe ich ganz gut Erfahrungen mit Frau Schildbach bei oncocare gemacht - sie kann dir evtl. beim Widerspruch helfen ...

www.oncocare.de/projekte/projekt_berlin/

Toi, Toi, Toi - aus der AHB in Ratzeburg, liebe Grüße und gute Gesundheit!!!
Rita

06 Apr. 2011 18:12
  • leopoldi
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Hallo Thea,

ich hatte dieses Problem mal wegen einer Mutter-Kind-Kur, das war allerdings schon im letzten Jahrtausend. :wink:

Die Caritas hat mich damals ganz prima unterstützt, den Widerspruch verfasst. Bei den Sozialstellen laufen viele Fäden zusammen. Vielleicht wäre das auch in dem Fall einen Anruf wert. Fragen kostet nichts.

Ich drück Dir fest die Daumen.

LGe
Monika



~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

06 Apr. 2011 13:30
  • thea
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Liebe Margret,
wie immer kann man auf dich bauen !!!!!! Vielen herzlichen Dank !!!!
LG, Thea

06 Apr. 2011 11:00
  • Margret
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    31 Juli 2026
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Lliebe Thea,

an wen hast du deinen Antrag denn gerichtet? Es gibt ja grundsätzlich 2 Ansprechpartner: Die Deutsche Rentenversicherung Bund und deine Krankenkasse. Frage also, ob du den richtigen Partner gewählt hast. Ggfs. hat ein weiterer Antrag an die andere Stelle den gewünschten Erfolg.

Ich würde mich argumentativ generell vom Thema "Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit" lösen. Damit wirst du nämlich wohl nicht durchkommen.

Eine stationäre Reha dient lt. Sozialgesetzbuch nicht nur diesem einen Zweck. Es soll mit solchen Maßnahmen u.a. erreicht werden:

- Wiederherstellung der Arbeitskraft (s.o.)
- Bewältung von Therapiefolgen
- Bewältigung der Krankheit/Diagnose/Perspektive
- Verbesserung der Teilhabe am allgemeinen und öffentlichen Leben ...

Weiteres kannst du im Sozialglesetzbuch nachlesen - bitte er-google-n. Unter www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_S.html findest du alle Texte. Im 5. Sozialgesetzbuch sind beispielsweise die Leistungsverpflichtungen von Krankenkassen geregelt. In § 11 heisst es ... "Versicherte haben auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern."

Aha! Die Sache mit der Arbeitsfähigkeit ist also auch hier nicht einziges Kriterium!

Hier noch mal der link zur Rentenversicherung, bzw. zum Rahmenkonzept medizinische Reha: www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/s...edizinische_reha.pdf

Dein Arzt müsste doch im Antrag auch angegeben haben, welches Ziel einer Reha er für erereichbar hält. Vielleicht ist das eine weitere Argumentationshilfe für dich.

Bei der Gelegenheit: Widerspruch fristgerecht machen und per Einschreiben gegen Rückschein versenden!

Viel Erfolg und liebe Grüße,
Margret





06 Apr. 2011 08:48
  • thea
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Hallo Thea,

ich hatte dieses Problem mal wegen einer Mutter-Kind-Kur, das war allerdings schon im letzten Jahrtausend. :wink:

Die Caritas hat mich damals ganz prima unterstützt, den Widerspruch verfasst. Bei den Sozialstellen laufen viele Fäden zusammen. Vielleicht wäre das auch in dem Fall einen Anruf wert. Fragen kostet nichts.

Ich drück Dir fest die Daumen.

LGe
Monika