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28 Jan. 2010 09:10
  • leopoldi
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Hallo Andrea,

ich hab die Anträge zu Hause, habs aber bislang noch verbummelt. Genau wie Caro sagt, das eine Prozent macht sich doch bemerkbar, weil es ja für die ganze Familie umgesetzt wird.
Mir wurde bei der Krankenkasse gesagt, ich könne den Anspruch auch für 2008 jetzt noch geltend machen, Verjährung erfolge erst durch die gesetzliche Verjährungsfrist (drei Jahre ?).

Liebe Grüße
Leopoldi

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

27 Jan. 2010 15:19
  • Caro
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    23 Oktober 2009
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Hi Andrea,

mein LG hat sich wegen der Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse einfach auf dem entsprechenden Formular vom Hausarzt die chronische Erkrankung bescheinigen lassen. Macht schon einen Unterschied ob 1 % oder 2 % vom Jahreseinkommen zuzuzahlen.

LG Caro

27 Jan. 2010 13:22
  • carina
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habe auch nach den beiden autologen 100% bekommen sowie Befreiung von der GEZ.
Jetzt nach der allogenen bekomme ich sogar für 3 Jahre Erwerbsunfähigkeitsrente.
Die 100% machen sich spätestens bei der Steuererklärung bemerkbar. Jetzt muß ich mich nur noch als chronisch krank einstufen lassen, wer hat Erfahrung damit (In Bezug auf die Krankenkassen?
Gruß Andrea.

24 Jan. 2010 22:17
  • thea
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Ich habe 100% unbefristet nach HDT Tandem.

24 Jan. 2010 16:25
  • sandra.l
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Hallo!

Mit den 100% nach ST ist mir neu, werde mich aber mal erkundigen.

Mein Mann hat nach Beantragung, nach ST, 80% bekommen, nachdem ich aber einen Antrag auf das Merkmal "RF" gestellt habe, wurde er nach nochmaliger Prüfung auf 90% eingestuft.
RF steht für Befreiung der Rundfunkgebühren und ich habe im Internet gelesen, dass man dieses beantragen kann, wenn man einem GdB von wenigstens 80 hat und wegen des Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.

Das Merkman RF wurde zwar abgelehnt, allerdings wurde mein Mann nach nochmaliger Prüfung auf 90% hoch gesetzt.
Er hat allerdings auch noch Begleiterkrankungen. Bei den folgenden aufgeführten Punkten liegen Beeinträchtigungen vor:
1. Erkrankung des Blutsystems
2. Funktionseinschränkung der Wirbelsäule
3. Bluthochdruck
4. Funktionsstörung der Verdauungsorgane

Die Erhöhung wg. Thrombose wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
Die Beeinträchtigung "Blutumlaufstörungen beider Beinde" ist keine Behinderung, weil sie keinen GdB von wenigstens 10 verursacht. Ich konnte sie daher bei der Beurteilung des Grades der Behinderung nicht berücksichtigen.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen zu dem Thema beitragen, auch wenn dieses Thema bereits im Archiv gelandet ist.

LG
Sandra

13 März 2009 16:46
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Dies ist eine Antwort zu diesem Thema, verfasst von "Karin" am 13. März 2009 um 16:46 Uhr. Die Antwort bezieht sich auf den Beitrag von "Andreas" geschrieben am 13. März 2009 um 12:02 Uhr.

Hallo Andreas,

ich kann Dir nur erzählen, wie es bei mir war:
Diagnose 09/07
Antrag auf Schwerbehindertenausweis 11/07
hat ziemlich schnell geklappt 80 % mit G B (gebehindert mit Begleitung)
Hochdosis 03/08 und 06/08
Im November 08 wurde wieder überprüft, nichts geändert und inzwischen habe ich den Ausweis unbefristet (auch das G B, obwohl ich ja wohl keine Begleitung mehr brauche, aber wer gibt sowas wohl freiwillig her)

Allerdings habe ich auch schon andere Erfahrungen gemacht. Unser Sohn wurde mit einem kurzen Arm (Oberarm fehlt) geboren und hat nur drei steife Finger. Ihm wurden am Anfang nur 40 % zuerkannt, gegen die wir Einspruch erhoben haben. Mit Hilfe vom VDK ging es dann vor das Sozialgericht und nach insgesamt zwei Jahren hatte er dann 50 %. Besser als nichts. Aber sonst hätte er auch keinen Schwerbehindertenausweis gehabt und wenn wir es nicht gleich gemacht hätten, hätte sich später wohl nichts mehr an der Einstufung geändert.

Viele Grüße
aus dem bewölkten Bayern
(der Frühling soll kommen)

Karin