Hallo!
Mit den 100% nach ST ist mir neu, werde mich aber mal erkundigen.
Mein Mann hat nach Beantragung, nach ST, 80% bekommen, nachdem ich aber einen Antrag auf das Merkmal "RF" gestellt habe, wurde er nach nochmaliger Prüfung auf 90% eingestuft.
RF steht für Befreiung der Rundfunkgebühren und ich habe im Internet gelesen, dass man dieses beantragen kann, wenn man einem GdB von wenigstens 80 hat und wegen des Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
Das Merkman RF wurde zwar abgelehnt, allerdings wurde mein Mann nach nochmaliger Prüfung auf 90% hoch gesetzt.
Er hat allerdings auch noch Begleiterkrankungen. Bei den folgenden aufgeführten Punkten liegen Beeinträchtigungen vor:
1. Erkrankung des Blutsystems
2. Funktionseinschränkung der Wirbelsäule
3. Bluthochdruck
4. Funktionsstörung der Verdauungsorgane
Die Erhöhung wg. Thrombose wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
Die Beeinträchtigung "Blutumlaufstörungen beider Beinde" ist keine Behinderung, weil sie keinen GdB von wenigstens 10 verursacht. Ich konnte sie daher bei der Beurteilung des Grades der Behinderung nicht berücksichtigen.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen zu dem Thema beitragen, auch wenn dieses Thema bereits im Archiv gelandet ist.
LG
Sandra