Hallo,
nach meiner Einschätzung (aber ich weiß auch nicht alles) dürfte das - wenn man ehrlich bleiben will - schwierig werden. Es spielt nämlich nach meiner Kenntnis keine große Rolle, was der Arbeitgeber damals auf die "3 Fragen" geantwortet hat, um die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können. Sondern ob relevante Vorerkrankungen eben VOR Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bestanden haben. Was hier ja wohl leider der Fall ist.
Aus meiner jahrelangen Erfahrung in einem ganz anderen Bereich - nämlich der Fahreignung bei Erkrankungen und als Selbständiger - weiß ich, dass es im Allgemeinen Versicherungsrecht (AGB) sogenannte "Obliegenheiten" gibt. Diese verpflichten den Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsgeber zur Zusammenarbeit und auch zur wahrheitsgemäßen Auskunftspflicht, auch ohne, dass die Versicherung spezifisch abfragt. Hier gilt dann leider allzu oft das Rechtsprinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Auf der anderen Seite: "Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter". Der Versicherung muss der Sachverhalt also erstmal bekannt werden, wenn nicht durch den Versicherten selbst, dann eben durch eigene Nachforschungen. Was die Versicherungen auch tun dürfen, denn mit der Beantragung der Leistung können sie den Versicherten verpflichten, Einblick in die Krankenakte zu bekommen, in der Regel dadurch, dass sie eine allgemeine Entbindung von der Schweigepflicht anfordern und dann selbst recherchieren. Sogar eigene Gutachten dürfen sie in Auftrag geben, machen sie in der Regel, wenn es bei einer Leistungsablehnung mit Widerspruch zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Aber das hängt auch davon ab, wieviel sie im Monat zahlen müssen, bei beruflichen BU-Versicherungen kenne ich da Beträge von 500-600 € im Monat, bei privaten gerne mal bis zu 2000 € monatlich. Über die Jahre, in der Regel bis zum 60. Lebensjahr, läppert sich das.
Ein Verweis auf die Prüfung der Gewährung einer Berufshaftpflichtversicherung seitens des Arbeitgebers nur anhand von 3 Fragen zieht m.E. nicht - aber wie gesagt, da weiß wer vielleicht was besser als ich. Ich persönlich vermute mal, dass diese Art des läppischen Vorgehens sogar eine Strategie der Versicherungen ist, um an Verträge heranzukommen - die Beiträge haben sie dann schon mal im Sack, jahrelang. Finanziell natürlich gut für sie, wenn sie dann später nicht leistungspflichtig werden, weil relevante Vorerkrankungen bestanden haben. Davon leben die Versicherungen zum Teil nicht schlecht. Und deshalb sollte man Berufsunfähigkeitsversicherungen frühzeitig im Leben abschließen, erstens kosten sie weniger, wenn man jünger ist (aber dann nach meinen Recherchen doch so um die 50 € im Monat, viel Geld für einen jungen Menschen), zweitens schließt man damit die Lücke bis zum Anspruch auf EU-Rente, der ja erst nach 5 Jahren Erwerbsfähigkeit besteht, und drittens gibt es in jungen Jahren oft noch keine relevanten Vorerkrankungen.
Aber hole Dir ruhig noch andere Meinungen ein, vielleicht gibt es hier ja einen, der sich mit Versicherungen besser auskennt...
Folge Deinem Herzen, aber vergiss dabei nicht, Dein Hirn mitzunehmen.
(Alfred Adler)