Hallo,
mir fiel grad noch was ein zum Thema Belastungen.
Für die stationären Aufenthalte meines Mannes ließ ich mir vom Stationsarzt ein Schreiben erstellen, auf Grund der Schwere der Erkrankung sei die Begleitung des Angehörigen aus psychologischer und medizinischer Sicht sehr hilfreich ... (noch besser wäre notwendig).
Ich ließ mir meine Anwesenheit dann jeweils durch einen Stempel auf der Station quittieren. So kann ich alle Besuchsfahrten bei meiner Steuererklärung geltend machen.
Jemand sagte mir, es gebe hierfür einen ganz bestimmten Wortlaut, § sowieso (?); mein Sachbearbeiter hat gemeint, ihm genüge das so, aber im Zweifelsfall kann man das beim Finanzamt erfragen.
LGe
Monika
~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~