Hallo, Peet,
ich habe gerne geantwortet und brauche nicht viel Zeit dazu, weil ich sehr schnell im 10-Finger-System tippen kann. Deswegen auch meine manchmal langen Antworten: ich haue einfach schnell das in die Tasten, was mir gerade einfällt
Also erstmal ist wichtig: Das heißt jetzt nicht mehr PflegeSTUFE, sondern PflegeGRAD. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, und wie ich lernen musste, spielen Formulierungen bei Anträgen zur Pflegeversicherung eine große Rolle. Sind halt oft "Aktendeckel" beim MD da

Leider wachsen Plätze für ein Betreutes Wohnen nicht auf Bäumen, und es ist nicht leicht, einen guten und finanzierbaren Platz zu ergattern. Es wird eben meistens erst dann ein solcher Platz frei, wenn der Vormieter stirbt. Meine Mutter konnte aufgrund einer erhöhten Sturzgefahr nicht mehr in ihrer eigentlich barrierefreien Wohnung bleiben, auch mit ambulanter Pflege nicht. Wir haben 8 Monate Vorlaufzeit gebraucht (Warteliste Platz 7), bis wir sie in einer in der Nähe befindlichen Einrichtung unterbringen konnten, die ein betreutes Wohnen nach dem Baukastensystem anbietet, d.h. neben einer Grundpflege können hier je nach Aufwand Leistungen zugebucht werden. In diesem Einzelzimmer mit kleiner Küchenzeile und barrierefreiem Bad/Dusche kann sie also auch bleiben, wenn sie mal voll pflegebedürftig sein wird und muss dann nicht in ein Doppelzimmer im Pflegeheim umziehen. Manchmal hilft der Zufall: Meine Ma ist vor zwei Jahren Mitte August gestürzt und war dann mit Beckenringfraktur 3 Wochen im KH, danach noch 3 Wochen in einer geriatrischen Reha. Eine Woche wurde sie im Haus meiner Schwester versorgt (Riesenaufwand mit Pflegebett, Toilettenstuhl und allem Schebäng), dann hatten wir in 2021 einen Kurzzeitpflegeplatz. Dann wieder bei meiner Schwester. Und im nächsten Kalenderjahr 2022 gab es wieder die Genehmigung für Mitte Januar für eine Kurzzeitpflege, das sind ja maximal 1774 Euro, die die Krankenkasse pro Kalenderjahr dazu bezahlt. Also zahlt man auch hier reichlich dazu, je nach Dauer des Aufenthaltes, aber das weißt Du wahrscheinlich schon. Dann kam sie wieder zu meiner Schwester, bis der Platz im betreuten Wohnen endlich zur Verfügung stand. Tja, war schwierig, es musste neben der ambulanten Pflege halt dauernd jemand zuhause sein, weil sie immer wieder aufstehen wollte, und auch für den Toilettengang, da kann man ja nicht jedes mal den Pflegedienst anrufen.
Also, meine Ma wohnt im Norden, da gibt es auf dem Land noch kostengünstige Einrichtungen des betreuten Wohnens, die oft an eine Pflegeeinrichtung angedockt sind. Bei Pflegegrad 3 bekommen wir monatlich 1262 Euro sogenannte Sachleistungen für die Pflege im betreuten Wohnen, das Geld geht von der Pflegekasse direkt an die Pflegeeinrichtung. Wir zahlen 484 Euro Warmmiete für ihr Zimmer an die Vermieterin, dann kommen noch 300 Euro sogenannte Haushaltskosten für die Pflegeeinrichtung dazu (also Essen usw.), zusätzlich noch 35 Euro für Strom. Und 60 Euro pro Monat für eine Putzfrau - so ein Zimmer ist schnell geputzt, die Hauptarbeit ist im Nassbereich. Sie hat ein Hausnotrufsystem, das zahlt die Krankenkasse auf Antrag. Mit ihrer Rente kommt sie momentan ganz gut hin, und die Qualität der Einrichtung und der pflegerischen Unterstützung ist hoch.
Der Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrades 3 - wie gesagt, der Grad 3 war die Voraussetzung für die Aufnahme in der Pflegeeinrichtung - war insgesamt drei engbeschriebene DIN-A-4 Seiten lang. Natürlich hängen die Formulierungen und die Gewichtung auf die einzelnen Bereich immer davon ab, welche Einschränkungen denn bestehen. Ich rate nochmal dazu, Punkt für Punkt durchzugehen und den Zustand Deiner Mutter so konkret wie möglich im Hinblick auf ihre Einschränkungen zu beschreiben, also was sie alles nicht mehr kann oder wo sie die Unterstützung durch Hilfspersonen benötigt.
Wichtig ist m.E. noch, zu wissen, dass ein einmal zugesprochener Pflegegrad nicht für immer gelten muss. So etwas wird überprüft. Ich habe daher folgende Schlussformel an unseren Widerspruch drangehängt:
"Insgesamt ist bei mir, dem Personal des ambulanten Pflegedienstes und den Personen, die meine Mutter von früher kennen, der Eindruck entstanden, dass das Rehabilitationspotential meiner Mutter ausgeschöpft ist. Eine ausreichende Selbständigkeit als Voraussetzung für eine Rückkehr in ihre Wohnung auch mit Unterstützung durch ambulante Pflegedienste kann meines Erachtens nicht mehr erreicht werden. Meine Mutter benötigt vielmehr die beständige Anwesenheit von Hilfspersonen, wie sie nur in einer stationären Pflegeeinrichtung oder bei einer 24-Stunden-Plege zuhause gewährleistet werden kann."
Noch ein letzter Tipp, insbesondere für diejenigen, die sich nicht so mit dem Gesundheitssystem oder der Pflegeversicherung auskennen: Der VdK ist eine ganz gute, relative kostengünstige Adresse, um sich auch weiterhin ambulant beraten zu lassen, z.T. gibt es auch eine Rechtsberatung. Die Beratungsqualität hängt zwar leider sehr von den Sachbearbeitern vor Ort ab (die sind meistens ehrenamtlich tätig, da gibt es auch weniger gute), aber für einen Mitgliedsbeitrag von 18 Euro im Quartal gibt es immerhin auch die VdK-Zeitschrift, in der schon mal der ein oder andere hilfreiche Hinweis steht. Und auch sonst finde ich das Geld gut angelegt, denn der Verband hat mit 2,2 Millionen Mitgliedern auch ein politisches Gewicht, und die Präsidentin Vera Bentele macht, glaube ich, einen ganz guten Job.
Ich wünsche weiterhin viel Kraft, Geduld und Ausdauer für die nächste Zeit.