Dies ist eine Antwort zu diesem Thema, verfasst von "Leopoldi" am 18. Mai 2009 um 12:57 Uhr. Die Antwort bezieht sich auf den Beitrag von "Viktor Siebert" geschrieben am 18. Mai 2009 um 08:58 Uhr.
Hallo Viktor,
ich hatte mich im letzten Jahr auch durch viele vage Auskünfte verunsichern lassen. Bei meinem Mann läuft das Krankengeld im September aus. Dann würde er ausgesteuert. Ist dann zu erwarten, dass bald Erwerbsfähigkeit eintritt, kann man beim Arbeitsamt ALG I für die Dauer bis zu maximal einem Jahr beantragen. Von dort könnte dann aber eventuell eine Untersuchung durch einen Amtsarzt veranlasst werden, der dies überprüft. Rente oder Teilrente kann beantragt werden, wenn absehbar ist, dass über den Zeitraum von mindestens sechs Monaten die Erwerbsfähigkeit nicht eintritt bzw. gemindert bleibt. Du solltest den Krankengeldbezug so lange nützen wie möglich. Eventuell wirst Du aber vom Rentenversicherungsträger schon vorher aufgefordert, eine Reha anzutreten. Würde man das verweigern, könnte Krankengeld eingestellt werden, weil man nicht an der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit mitwirkt. Wenn dort befunden wird, dass in absehbarer Zeit keine Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist, würde das Antragsdatum zur Rehabilitation schon als Rentenantrag gewertet werden. Die Differenz des Krankengeldes, welches bis zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung ausbezahlt wurde, muss aber nicht zurückbezahlt werden.
Das sind meine unverbindlichen Erkenntnisse, die ich aus den letzten Monaten mitnehmen konnte. Sicherheitshalber könntest Du das bei der Krankenkasse nochmal abklären.
Diese finanzielle Unsicherheit ist eine blöde Situation, weil man selbst nicht absehen kann, was in ein paar Monaten ist. Aber irgendwie geht es immer weiter, oberste Priorität muss immer die Genesung haben!
Ich hoffe, dass ich Dir bisschen weiterhelfen konnte und wünsche Dir alles Gute.
Schöne Grüße
Leopoldi