Hallo,
einige Antworten hier sind nicht ganz korrekt.
Zunächst einmal ist es für die Krankenkasse unerheblich, ob jemand
6 Wochen am Stück krank geschrieben ist oder nur einige Tage oder auch nur ein Tag.
Es zählen alle Krankheitstage mit der gleichen Diagnose.
Wenn da die sechs Wochen zusammengekommen sind, dann bekommt der Arbeitgeber
von der Krankenkasse Bescheid, dass er nicht mehr Lohnfortzahlung leisten muss
und die Krankenkasse zahlt.
Der Betrachtungszeitraum ist dabei 3 Jahre. In diesen drei Jahren gibt es dann auf die gleiche
Diagnose bis zu 78 Wochen Krankengeld.
Nach drei Jahren beginnt das Ganze von vorn.
Allerdings musst du bedenken, dass 78 Wochen ca. eineinhalb Jahre sind.
Also in drei Jahren eineinhalb Jahre Krankengeld, dann das Ganze von vorne- wenn 3 Jahre rum sind.
Der zweite - weit verbreitete - Irrtum ist die Erwerbsminderungsrente.
Wenn dein Mann kein Krankengeld mehr bekommen kann ( weil die 78 Wochen ausgeschöpft sind) und
trotzdem krank geschrieben ist, dann muss der Arbeitgeber ihn für die Krankheitszeit abmelden von der
Sozialversicherung. Dann werden für die Krankheitszeit keine Beiträge mehr entrichtet für Kranken,-Arbeitslosen-
oder Rentenversicherung.
Das kann zu Problemen und Lücken führen, z.B. bei Rente und Krankenversicherung. Und es gibt keinen Lohn mehr.
Die meisten Arbeitgeber machen das schon gar nicht mit. Und kündigen. Das Integrationsamt stimmt da unter Umständen zu.
Und selbst wenn der Arbeitgeber mitspielt, wovon soll man denn leben ohne Lohnfortzahlung ?
In der Regel wird dann Erwerbsminderungsrente beantragt - keine Teilerwerbsminderungsrente. Die kann man nicht beantragen.
Die Bearbeitung kann unter Umständen lange dauern ( bei mir waren es zwei Jahre ). Dei Mann wird zu Gutachtern
geschickt und nach deren Gutachten wird die Erwerbsminderungsrente entweder bewilligt oder nicht.
Kann dein Mann nach Ansicht der Gutachter weniger als drei Stunden arbeiten, dann erhält er die volle Erwerbsminderungsrente.
Kann er noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten - immer nach Ansicht der Gutachter - erhält er die Teilerwerbsminderungsrente.
Diese erhält er auch, wenn sie ihn als berufsunfähig betrachten, er aber in einem anderen Beruf noch arbeiten könnte und er vor
1961 geboren ist. Das ist bei mir beispielsweise der Fall.
Übergangsweise kann ALG 1 bezogen werden, denn in der Regel ( besonders wenn dein Mann noch arbeitet ) braucht die
Rentenversicherung zur Zeit sehr lange bis zu einem Entscheid.
Ich denke, die Frage ist, ob dein Mann tatsächlich noch ausreichend arbeitsfähig ist. Dass er gerne weiter arbeiten möchte,
schließt ja nicht aus, dass es objektiv vielleicht doch nicht mehr geht.
Wer innerhalb von zweieinhalb Jahren eineinhalb Jahre krank war, der kann evtl. auch nicht mehr.
Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel nur für eine gewisse Zeit gezahlt ( häufig 2 Jahre ) und dann wird neu geprüft
bzw. nachgefragt, ob sich etwas geändert hat.
Dann könnte dein Mann evtl. wieder einsteigen...
Liebe Grüße
Nicole