Hallo Claudia,
da ich als selbstständige Heilmittelerbringerin direkt mit Krankenkassen abrechne, sind mir die Besonderheiten bei der PBeaKK gut bekannt.
Es gibt dort grundsätzlich zwei Sorten:
Einmal die, die wie eine Gesetzliche Krankenkasse fungiert ( = A ). Das sind Postbedienstete und Rentner ohne Beihilfeanspruch. Viele "Postboten" - so hießen die Postzusteller ja früher - gehören in diese Versicherung. Alle Leistungen werden wie eine VDEK-Krankenkasse abgerechnet ( =Ersatzkasse, also TK,Barmer und Co. ) und die von Ärzten und Heil-und Hilfsmittelerbringern erbrachten Leistungen werden von diesen direkt mit der Kasse abgerechnet - also genauso wie bei allen anderen gesetzlichen Versicherungen.
Die zweite Sorte ist die der Postbeamten (= B1,B2 ) und deren Pensionäre ( = C ).
Das dürfte nach deiner Beschreibung die KK deines Vaters sein.
Und für die gibt es ein Merkblatt betreffend Fahrtkosten. Geh einfach auf die Seite der Postbeamtenkrankenkasse B ( so habe ich das bei google eingegeben ) und dort erscheint als Top-Frage die nach Fahrtkostenübernahme. In dem Merkblatt, was sich dann öffnet, steht das, was auch für gesetzlich Versicherte gilt, nämlich, dass die Fahrt zu dem nächstgelegenen Ort übernommen wird, wo die Behandlung stattfinden kann. Wenn diese in Wohnortnähe nicht durchgeführt werden kann, dann müsste dein Vater mit der entsprechenden Würzburger Bescheinigung und dem entsprechenden Druck auf die KK ( mit Einspruch, evtl. mit Anwalt und Klageandrohung ) die Fahrtkostenübernahme durchsetzen. Nach meiner Erfahrung gibt es mit der PBeaKK - zumindest was die Abrechnungen in meinem Bereich betrifft- öfter Probleme.
Also, hartnäckig bleiben. Ich weiß, das das schwer ist, wenn man selbst schwer krank ist, aber anders geht es nicht.
Liebe Grüße
Nicole