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kaktusengel antwortete auf Fahrtkostenerstattung?
03 Aug. 2019 19:12
  • kaktusengel
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    31 Juli 2026
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Hallo Ihr,
herzlichen Dank für die vielen Antworten. Es ist also grundsätzlich nicht so abwegig, dass auch für weiter entferntere Zentren die Fahrtkosten übernommen werden.
Die PostbeamtenKK erkennt das Schreiben der beh. Klinik nicht an, nun müsste die näher gelegene Klinik bestätigen, dass eine gleichwertige Behandlung von ihrer Seite aus nicht möglich ist. Da war mein Vater aber nur ein halbes Jahr, seit 3,5 Jahren wird er in Wü behandelt. Und so einfach kommt man an solch ein Schreiben auch nicht...welche Klinik bestätigt schon gerne, dass sie nicht die gleichen Kompetenzen hat. Dann wäre evtl. eine Vergleichsrechnung lt. KK möglich...
Das werden wir wohl jetzt mal versuchen.
Liebe Grüße
Kaktusengel

Logopädin antwortete auf Fahrtkostenerstattung?
03 Aug. 2019 15:16
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    06 Februar 2016
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Hallo Claudia,
da ich als selbstständige Heilmittelerbringerin direkt mit Krankenkassen abrechne, sind mir die Besonderheiten bei der PBeaKK gut bekannt.
Es gibt dort grundsätzlich zwei Sorten:
Einmal die, die wie eine Gesetzliche Krankenkasse fungiert ( = A ). Das sind Postbedienstete und Rentner ohne Beihilfeanspruch. Viele "Postboten" - so hießen die Postzusteller ja früher - gehören in diese Versicherung. Alle Leistungen werden wie eine VDEK-Krankenkasse abgerechnet ( =Ersatzkasse, also TK,Barmer und Co. ) und die von Ärzten und Heil-und Hilfsmittelerbringern erbrachten Leistungen werden von diesen direkt mit der Kasse abgerechnet - also genauso wie bei allen anderen gesetzlichen Versicherungen.
Die zweite Sorte ist die der Postbeamten (= B1,B2 ) und deren Pensionäre ( = C ).
Das dürfte nach deiner Beschreibung die KK deines Vaters sein.
Und für die gibt es ein Merkblatt betreffend Fahrtkosten. Geh einfach auf die Seite der Postbeamtenkrankenkasse B ( so habe ich das bei google eingegeben ) und dort erscheint als Top-Frage die nach Fahrtkostenübernahme. In dem Merkblatt, was sich dann öffnet, steht das, was auch für gesetzlich Versicherte gilt, nämlich, dass die Fahrt zu dem nächstgelegenen Ort übernommen wird, wo die Behandlung stattfinden kann. Wenn diese in Wohnortnähe nicht durchgeführt werden kann, dann müsste dein Vater mit der entsprechenden Würzburger Bescheinigung und dem entsprechenden Druck auf die KK ( mit Einspruch, evtl. mit Anwalt und Klageandrohung ) die Fahrtkostenübernahme durchsetzen. Nach meiner Erfahrung gibt es mit der PBeaKK - zumindest was die Abrechnungen in meinem Bereich betrifft- öfter Probleme.
Also, hartnäckig bleiben. Ich weiß, das das schwer ist, wenn man selbst schwer krank ist, aber anders geht es nicht.
Liebe Grüße
Nicole

lisa_kotschi antwortete auf Fahrtkostenerstattung?
03 Aug. 2019 08:24
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Liebe Claudia,

Dein Vater ist als Beamter, wenn ich das richtig sehe, gemäß Öffentlichem Dienst versichert. - Das heißt eine irgendwie geartete Basisversicherung (mir fällt gerade der Begriff nicht ein) und die sog. Beihilfe.

Das unterscheidet sich von der gesetzlichen Versicherung, aber z.T. auch der voll-privaten KV. Ich bin privat voll versichert und ich stelle immer wieder fest, dass manche Leistungen zwar besser als die gesetzlichen sind, manche aber auch schlechter, z.B. bei der Fahrtkostenerstattung.

Während der ersten Zeit meiner Chemo musste ich Menschenanhäufungen und auch öffentliche Verkehrsmittel strikt meiden. Da hat die KV die Taxikosten erstattet. In einem anderen Fall, einer Darmspiegelung vor einigen Jahren, hat sie trotz der entsprechenden Anweisung des Arztes, nicht gezahlt.

Es wird also von den privaten und den ähnlichen recht unterschiedlich gehandhabt.

Beste Grüße Lisa

kaktusengel antwortete auf Fahrtkostenerstattung?
03 Aug. 2019 05:35
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Hallo Logopädin,
die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) ist weder gesetzliche noch private Krankenkasse. Sie ist eine Sozialeinrichtung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, die ihren Mitgliedern Leistungen im Krankheitsfall gewährt. Die Rechnungen werden selbst eingereicht und dann von der KK übernommen. Es gibt verschiedene Ausführungen.
Das bedeutet für meinen Vater Chefarztbehandlung (also wie privat versichert) aber kein Anspruch auf ein Zweibett- oder Einbettzimmer. Normalerweise gibt es keine Probleme bei Kostenübernahmen.
Herzliche Grüße
Claudia

greece antwortete auf Fahrtkostenerstattung?
02 Aug. 2019 22:41
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    12 Juli 2018
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Hallo Du ,
ich bin gesetzlich versichert und wohne in Duisburg. Meine zweite autologe habe ich in Würzburg (ca. 360km) durchgeführt. Mein Hausarzt hat mich dorthin überwiesen mit der Begründung 'Hochrisikopatient'.
Die Krankenkasse hat die vollen Fahrtkosten für die stationäre Behandlung und den Termin zur ambulanten Vorsorge übernommen.
Bezahlt worden sind die Hinfahrt mit der Bahn, Kosten der BahnCard50, Rückfahrt mit dem Taxi (620€) und zwei Fahrten mit dem privat PKW. Alles sehr unkompliziert. Es gibt dafür Vordrucke, welche der Hausarzt ausfüllen muss.
Vielleicht hilft es einfach hartnäckig zu bleiben und nicht locker zu lassen.
Gruß Stefo

Logopädin antwortete auf Fahrtkostenerstattung?
02 Aug. 2019 22:34
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Hallo Kaktusengel,
meine gesetzliche KK hat ohne Murren die Fahrten zum 60km entfernten Behandlungszentrum im Taxi bezahlt. Im Genehmigungsschreiben hieß es, dass entweder Taxi/Mietwagen oder eine km-Erstattung bei privaten Fahrten von wem auch immer als Fahrer in Höhe von 20ct.pro km gewährt würde. Und dabei wäre die nächste onkologische Praxis nur wenige km entfernt gewesen. Für gesetzlich Versicherte gibt es verbindliche Mindestvorgaben. Diese beinhalten, dass der Patient auf Kosten der KK an den nächstgelegen Ort transportiert werden muss, wo es die für ihn bestmögliche Behandlung ( z.B. in einer Studie, die nur an bestimmten Stellen durchgeführt wird ) gibt. Das wäre im Fall deines Vaters eben der nächste Ort, an dem seine Therapieresistenzen und die Dialyse berücksichtigt wird. Meine KK ist sehr kulant und hat mich weiter fahren lassen.
Im Falle deines Vaters verstehe ich die Sachlage allerdings nicht ganz.
Du sagst, er sei "Selbstzahler" - aber offensichtlich ist er dennoch krankenversichert. Also ist er privat versichert ? Dann kommt es auf den mit der privaten Krankenkasse individuell abgeschlossenen Tarif an. Hier gibt es keine Vorgaben wie bei den Gesetzlichen. Du musst im Vertrag nachsehen.
Liebe Grüße
Nicole