Mapoli schrieb: Nach einem Krankenhausaufenthalt hat der Versicherte meines Wissens Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn man nicht selbst in der Lage ist, den Haushalt zu führen und kein anderes Familienmitglied dies übernehmen kann. Ich meine, die Dauer ist von Versicherung zu Versicher unterschiedlich. Dies ist unabhängig davon ob man Kinder zu versorgen hat.
Eigentlich ist das ganz einfach, wenn man sich das entsprechende Gesetz anschaut:
Zunächst Absatz 1:
Satz 1. V erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung [...] die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Satz 2. Voraussetzung ist ferner, das im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Lustig ist in diesem Zusammenhang, dass es noch nicht einmal "eigene" Kinder sein müssen. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass EIN Kind im Haushalt LEBEN muss...
Satz 3. Versicherte ohne Pflegegrad 2,3,4 oder 5 erhalten auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit [...] nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen.
Wenn man geschult ist im Lesen von Gesetzen, kann man hier die nette Erkenntnis gewinnen, dass durch diesen Satz 3 Haushaltshilfe auch OHNE KIND gewährt werden kann. "Darüber hinaus" bedeutet, unabhängig von den Sätzen 1 und 2.... Dann allerdings nur für maximal 4 Wochen.
Satz 4. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das [...] das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen.
Und Tschacka - mit Kind bist Du dann bei bis zu 26 Wochen.
Satz 5. Die Pflegebedürftigkeit von Versicherten schließt Haushaltshilfe nach den Sätzen 3 und 4 zur Versorgung des Kindes nicht aus.
Also, selbst wenn der Versicherte einen Pflegegrad hat, muss zur Versorgung des Kindes Haushaltshilfe gewährt werden. Das ist auch nur konsequent, da das SGB XI nur die versicherte Person mit hauswirtschaftlicher Versorgung bedenkt.
Absatz 2 schenke ich mir, da geht es um zusätzliche Leistungen, die eine Kasse in ihrer Satzung aufnehmen kann.
Absatz 3 sagt, dass der Anspruch auf Haushaltshilfe nur besteht, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Auf die Gründe selbst kommt es jedoch nicht an, Schule, Beruf, Krankheit sind alles anzuerkennende Gründe, da gibt es auch bereits viele Gerichtsurteile.
Außerdem ist die Haushaltshilfe eine Sachleistung der Krankenkasse. Der Versicherte selbst ist also nicht verpflichtet, eine Ersatzkraft zu beschaffen und das Entgelt vorzustrecken. In der Regel haben die Kassen Verträge mit Pflegediensten, die die Leistungen übernehmen. Dann hat der Versicherte nur noch seinen Tagessatz zu übernehmen. Hier ist eine Zuzahlung je Kalendertag zu übernehmen - schlau ist also, wenige Einsätze in der Woche mit einer jeweils höheren Stundenzahl verordnet zu bekommen.
Was sich auch in den Gesprächen herauskristallisierte ist, das mit jedem Krankenhausaufenthalt ein neuer Leistungsfall eintritt. Es kann also jedes Mal ein neuer Antrag gestellt werden.
Im Gesetz selbst gibt es im Übrigen keine Regelung für den Umfang der als Sachleistung zu erbringenden Leistung. In einem Kommentar zum Gesetz steht dann auch, dass die konkrete Situation entscheidend sei und die Dauer der Haushaltshilfe ansonsten unbegrenzt sei. Sich hier also auf den Gesundheitszustand des Patienten zu berufen, wie ich es geschildert habe und wie Du es scheinbar auch erlebt hast, ist zynisch und moralisch äußerst bedenklich. Natürlich handelt es sich um eine ernste schwere Erkrankung, die irgendwann mit dem Tode endet - wie das Leben überhaupt aber auch. Wir sprechen hier über Gesetze, die gemacht wurden, um Benachteiligten Hilfe zu gewähren. Bei einigen Dingen hat der Gesetzgeber sich sicherlich etwas gedacht und entsprechende Formulierungen bewusst so getroffen. Da gibt es auch keine zwei Meinungen, das ist so und Punkt. Letztendlich ist es mit schnurzegal, ob der Bearbeiter der Meinung ist, meine Frau könne nie wieder unseren Haushalt führen. Wir vertrauen da der Medizin und beobachten aufmerksam die Fortschritte, die permanent gemacht werden. Anhand der Kommentare auch hier im Forum bin ich überzeugt davon, dass sie irgendwann einmal wieder "fast" die Alte wird. Und da ist es wenig hilfreich, wenn irgend so ein Krankenkassen-Fuzzi meint, eine medizinische Beurteilung oder gar Prognose abgeben zu können.
Puuuuuuuuh, jetzt habe ich mich wieder in Rage geschrieben
Morgen mittag werde ich mal wieder bei der Kasse aufschlagen und nach dem Stand der Dinge fragen - drückt mir die Daumen...
Oh, das alles hier ist natürlich nur meine Privatmeinung und keine Rechtsberatung oder ähnliches...