Die Rente wird (meines Wissens) rückwirkend genehmigt, ab 7 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung.
d.h. Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung.
Mit der Krankenkasse wird das verrechnet. Hat man mehr Rente als Krankengeld, erhält man eine Nachzahlung. Ist es weniger, muss man nichts zurückgeben.
Damit sie rechtzeitig gezahlt werden kann, reicht es aus, wenn die Rente bis zum Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragt wird.
Stellt man Antrag erst später, beginnt die Rente „auf Zeit“ erst mit dem Antragsmonat.
Antrag auf ALG soll man früstmöglich stellen, so bald man weiß dass der Fall Eintritt. Man hat durch Krankengeldbezug wieder einen Anspruch auf ALG, auch das wird dann später mit der Rente verrechnet.
L.G. Undine
Letzte Änderung: 17 Aug. 2016 19:02 von UndineD.. Begründung: Fehler