Hallo Kerstin,
Das steht normalerweise auch im Rentenbescheid unter Weitere Hinweise.
Der Anspruch auf diese Rente besteht, solange die maßgebliche Erwerbsminderung vorliegt. Wir sind daher verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei einer Arbeitsaufnahme zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Rente noch vorliegen. Liegen diese nicht mehr vor, ist die Rente zu entziehen. Dies gilt auch für Renten ohne zeitliche Befristung. Die Nachprüfung erfolgt bei allen Versicherten unabhängig von dem bei der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustand.
Heißt im Klartext: ja die können jederzeit nochmal nachprüfen. Es gibt keine unbefristete Renten mehr, deswegen steht mittlerweile auch "Dauerrente" und wenn man den Bescheid komplett durchliest, wird auch klar: die Rente wird längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bezahlt. Nicht bis zum Erreichen der Regelatersgrenze. Und die Firmen müssen alle Jobs der Rentenversicherung melden.
LG
Katrien
PS: die Hinzuverdienstbeträge sind wohl vor allem gedacht für Leute die z.B: Einnahmen aus Mieten oder Aktien (Zinsen gibt es ja nicht mehr) haben. Und wenn diese Einnahmen zu hoch sind, ist auch die Erwerbsminderungsrente weg.