Die Information bekam ich in der Reha, war mir neu.
Bis 2015 gab es diesen Zuschuss wohl nur für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Ab 2015 wurde diese Leistung auf alle Pflegebedürftige mit Pflegestufe erweitert.
Wer also eine Pflegestufe hat, dem steht diese Leistung zusätzlich zum Pflegegeld zu.
Das Geld kann man sich nicht auszahlen lassen, man kann sich hierüber aber Unterstützung holen. Wichtig ist, dass direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann. Man kann sich also nicht einfach für 10 Euro / Stunde eine Pflegehilfe ins Haus holen.
Unsere Sozialstation bietet u.a. Unterstützung im Haushalt oder haushaltsnahe Dienstleistungen an, etwa einkaufen oder Behördengänge an.
Wichtig, das Geld steht einem rückwirkend bis 1.1.2015 zu. Der Übertrag aus 2015 (1.248 Euro) verfällt aber Ende Juni.
Am besten also bei der Krankenkasse anrufen, wie diese das handhabt und dann mal bei Pflegeeinrichtungen oder Sozialstationen informieren.