Moin Moin liebe Forumsfreunde
die EU-Rente ist anscheinend ein Dauerbrenner. Für meine Frau habe ich heute den Bescheid erhalten, daher möchte ich kurz berichten, was passiert ist, welche Gedanken ich dabei habe und was ich gedenke, zu tun. Über Anmerkungen dazu freue ich mich sehr.
Was ist passiert? Bei meiner Frau wurde im August 17 MM diagnostiziert, nachdem sie bereits monatelang Rückenschmerzen hatte. Die Schmerzen kamen von den Osteolysen, aber auch von bereits gebrochenen Wirbeln (mittlerweile mindestens 3). Ende Oktober habe ich einen Antrag auf Rente gestellt und dabei auch gleich den Versicherungsverlauf geklärt. Es fehlten noch so einige Dinge- z.B. hatten wir nie die Geburtsurkunden der Kinder eingereicht, um die Kindererziehungszeiten berücksichtigt zu bekommen. Ihr "Einkommen" in den letzten Jahren bestand aus Beiträgen der Krankenkasse für die Pflege unserer behinderten Tochter und meiner kranken Schwiegermutter. Für 2013-2016 Jahre waren die Zeiten nicht komplett gemeldet. Während ich mich noch mit Nachdruck um die Nachmeldung dieser Zeiten kümmerte erfuhr ich bei einem Telefonat mit der RV, dass der Fall bereits in der Prüfung sei und der Versicherungsverlauf auch nebensächlich sei aufgrund der Entscheidung des Arztes.
Heute kam der Bescheid mit einer auf zwei Jahre befristeten EU-Rente ab August 2017. Mit 7 Monaten Wartezeit beginnt der Zeitraum der Rentenzahlung somit im März 2018.
Was ich
mich frage -
1. Wieso konnte der Bescheid erstellt werden, obwohl für 3 Jahre nur das "halbe" Einkommen gemeldet war. Insbesondere die Hochrechnung auf die kommenden Jahre resultiert doch nach meinem Verständnis an den gemeldeten Beträgen der letzten Jahre.
2. Ist es eventuell möglich, den Eintritt der Erwerbsminderung bereits auf den Zeitpunkt der ersten Untersuchungen zu den Rückenschmerzen anerkannt zu bekommen? Bereits zu dieser Zeit war sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit, nämlich der Pflege unserer Tochter, nicht mehr einsatzbereit. Eine AU gibt es aber für solche Fälle leider nicht

3. Ist es tatsächlich möglich, dass die Brüche wieder so in dern Griff bekommen werden, dass eine Pflegetätigkeit wieder möglich wird?
4. Das Versorgungsamt hat 100% Schwerbehinderung festgestellt mit den Kennzeichen g, B und aG (weil auch noch weitere "alte" Schädigungen an den Beinen und Füßen vorliegen). Eine erste Recherche ergab, dass hier keine Querverbindungen zwischen Rentenversicherung und Versorgungsamt festgestellt werden können. Warum ist das eigentlich so und ist das zulässig und "richtig"?
Was ich tun werde - auf jeden Fall zunächst noch einmal die Rentenhöhe hinterfragen. Und dann besorge ich mir Stellungnahmen der Ärzte wegen des Eintritts der Erwerbsminderung.