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30 März 2014 15:33
  • KPH
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    31 Juli 2026
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Hallo Klaus,

vielen Dank für die umfangreichen Ausführungen.

Zwischenzeitlich habe ich mich ebenfalls "schlau gemacht" und die Regelungen in Bayern sind ziemlich deckungsgleich mit denen hier in NRW.

Durch das Myelom habe ich einen GdB von dauerhaft 80. Ich bin seit nunmehr 16 Monaten krankgeschrieben, was auch nach Meinung meiner Onkologin von ihrer Seite weiterbetrieben werden kann.

Nun bin ich aber kein Mensch, der irgendwo im luftleeren Raum schweben will. Möchte damit sagen, dass es mir schon wichtig ist, definitiv abzuklären, ob eine Wiedereingliederung ins Berufsleben erfolgen kann oder nicht. Zu diesem Zweck werde ich Anfang April nochmals in die MRT-Röhre kriechen, um feststellen zu lassen, ob sich die eingekrachten Wirbel unter Hilfestellung eines Knochenaufbaupräparates wieder regenerieren oder nicht. Wenn nicht, dann werde ich wohl oder übel vom Berufsleben Abstand nehmen, da u.a. langes Stehen oder Sitzen Gift für mich ist.

Zum Glück habe ich einen sehr verständnisvollen Dienstherrn, mit dem offen auch über diese Dinge gesprochen werden kann.

Kurz zu meinem derzeitigen Gesundheitszustand: nach 1. SZT im Mai 2013 CR erreicht, Blutwerte sind super, Myelom ist friedlich, aber eben alle Wirbel ab BWK 5 eingekracht und 7 cm kleiner geworden mit der Begleiterscheinung, dass sich erhebliche Bewegungseinschränkungen in dauerhafter Stellung ergeben.

Aber ich will nicht meckern - könnte schlimmer sein...

Nochmals Danke für Deine Ausführungen und liebe Grüße nach Bayern
Klaus

26 Jan. 2014 09:09
  • gast
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    31 Juli 2026
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Hallo Klaus,
kurz zu mir: bei mir wurde kein Myelom festgestellt, aber Gammopathie, Atemwegsprobleme, Polyneuropathie und einige weitwere Krankheitsbilder werden behandelt. Ich werde mich aber sicher im Hinblick auf ein Myelom untersuchen lassen, insbesondere weil meine Mutter (90) zur Zeit mit einer leichten Chemo behandelt wird.

Ich wurde auf Grund meiner Multierkrankungen vorzeitig in den Ruhestand geschickt (Art. 66 BayBeamtenG).

In Bayern ist es so, dass Beamte mit einem GdB 50 ab 60 einen Antrag auf Ruhestandsversetzung stellen können. Pensionsanspruch wir ermittelt nach dem erdienten Pensionssatz abzüglich 0,3%, maximal 10,8% für jeden vorzeitigen Monat. Abzüge entfallen ab Erreichen des 64. Geburtstags (für Altersjahrgänge ab Geburtsjahr 1952 oder jünger, bei Jahrgang 1951 oder älter liegt die Grenze beim 63. Geburtstag).

Liegt der GdB unter 50 oder bei jüngeren Beamten, wird irgendwann (in der Regel nach 6 bis 12 Monaten Krankheitsmonaten) von der Dienststelle oder einer vorgesetzten Stelle eine Gesundheitsprüfung veranlasst. Wenn das Gutachten die Dienstfähigkeit verneint, folgt in der Regel auch die Ruhestandsversetzung.

Bei Jüngeren Beamten (unter 60) wird die Pension berechnet aus den bisher erdienten Prozenten plus einem Zuschlag für die Zeit bis 60. Von dem so errechneten Wert werden meines Wissens 10,8% abgezogen (0,3% für jeden vorzeitigen Monat, maximal 10,8%). In diesem Fall sollte der Beamte selbst KEINEN ANTRAG stellen, denn je früher der Antrag gestellt wird, um so geringer ist die Pension.

LG auch ein Klaus

16 Juli 2013 22:01
  • KPH
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    31 Juli 2026
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Hallo Margret, hallo Dirk,

vielen Dank für Eure Beiträge.

Margret, ich werde mir mal in einer stillen Stunde die entsprechenden Links anschauen. Vielleicht fällt mir dann meine Entscheidung leichter, die ich ja letztlich in absehbarer Zeit treffen muss.

Dirk, da hast du sicher Recht: es gibt wichtigeres als das MM. Und darum hat sich seit der Kenntnis meiner Krankheit viel in mir verändert. Ich freue mich über jeden Sonnenaufgang, den ich erleben kann. Aber dabei spielt die Krankheit nur eine untergeordnete Einschränkung, mit der es zu leben gilt.

Nochmals danke, alles Gute weiterhin und... man trifft sich im Forum.

LG Klaus

15 Juli 2013 12:30
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    12 April 2013
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Hallo Klaus

Wie es bei Beamte so läuft kann ich nicht sagen,aber das Jahr Krankengeld wäre sinnvoll. Darum war ich so erstaunt das Du so schnell zur Reha bist und nun wieder zurück bist. Habe die Zusammenfassung gelesen.Hört sich ja gut an.Mit dem arbeiten oder zu Hause bleiben mit 54 Jahren wirst Du selber entscheiden müssen. Aber Versuch das Jahr noch mitzunehmen und bis dahin wird sich schon eine Lösung für Dich finden. Ich werd mit 49 bald die Entscheidung treffen müssen,im tiefsten ist es schon klar und die baldige Reha wird mir dabei helfen das Richtige zu machen. Durch unser MM werden andere Sachen wichtiger.

LG Dirk

....in den Pausen passiert das Wesentliche....

Margret antwortete auf Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand
14 Juli 2013 14:37
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Hallo Klaus,

ich finde diese Seiten sehr übersichtlich:

www.michaelbertling.de/beamtenrecht/df221.htm

speziell zur Dienstunfähigkeit:
www.michaelbertling.de/beamtenrecht/df011.htm

Dort wird auch auf Sonderbestimmungen für einzelne Bundesländer und einzelne Beamtengruppen verwiesen. Im Zweifel ist die Personalverwaltung deiner Dienststelle/Behörde kompetenter Ansprechpartner.

Liebe Grüße,
Margret

Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand wurde erstellt von KPH
14 Juli 2013 11:21
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Hallo zusammen,

ich leide seit 12/2012 an MM St. III. Seit diesem Zeitpunkt bin ich krankgeschrieben und eine Rückkehr ins Arbeitsleben ist derzeit nicht absehbar, weil die Wirbel stark in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Ich bin Beamter mit sitzender Tätigkeit, was momentan über einen längeren Zeitraum gar nicht geht. In der Klinik hat man mir auch empfohlen, möglichst keinen Stress zu haben, weil sich das negativ auf das Myelom auswirkt.

Nach diversen Chemo und der Transplantation meiner SZ fühle ich mich augenblicklich - bis auf den Rücken - richtig gut. Habe inzwischen auch einen Schwerbehindertenausweis mit 80 GdB, Merkzeichen "G" und unbefristet ab Erstdiagnose erhalten.

Mein behandelnder Arzt in der Klinik meinte, ich solle in Erwägung ziehen, nicht mehr ins Arbeitsleben zurückzukehren. Ich war bisher in leitender Position tätig - natürlich mit einer Menge Stress. Aber ich bin erst 54 und mit dem Gedanken habe ich mich logischerweise überhaupt noch nicht auseinandergesetzt.

Das Prozedere eines vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand ist ja bekanntermaßen vollkommen unterschiedlich zwischen Arbeitern/Angestellten und Beamten. Hat jemand Erfahrung damit, wie eine Frühpensionierung bei Beamten abläuft und ob da - wie bei den anderen - auch ein finanzieller Verlust in Kauf genommen werden muß. Bekannte haben mir nur berichtet, dass es sinnvoll sein soll, zunächst ein Jahr krank zu sein. Dann würde unter Umständen von Seiten des Arbeitgebers geprüft, ob eine Rückkehr ins Arbeitsleben überhaupt zu erwarten ist.

Vielleicht hat der Eine oder Andere ja einen wertvollen Tipp für mich.

LG Klaus