Hallo Klaus,
kurz zu mir: bei mir wurde kein Myelom festgestellt, aber Gammopathie, Atemwegsprobleme, Polyneuropathie und einige weitwere Krankheitsbilder werden behandelt. Ich werde mich aber sicher im Hinblick auf ein Myelom untersuchen lassen, insbesondere weil meine Mutter (90) zur Zeit mit einer leichten Chemo behandelt wird.
Ich wurde auf Grund meiner Multierkrankungen vorzeitig in den Ruhestand geschickt (Art. 66 BayBeamtenG).
In Bayern ist es so, dass Beamte mit einem GdB 50 ab 60 einen Antrag auf Ruhestandsversetzung stellen können. Pensionsanspruch wir ermittelt nach dem erdienten Pensionssatz abzüglich 0,3%, maximal 10,8% für jeden vorzeitigen Monat. Abzüge entfallen ab Erreichen des 64. Geburtstags (für Altersjahrgänge ab Geburtsjahr 1952 oder jünger, bei Jahrgang 1951 oder älter liegt die Grenze beim 63. Geburtstag).
Liegt der GdB unter 50 oder bei jüngeren Beamten, wird irgendwann (in der Regel nach 6 bis 12 Monaten Krankheitsmonaten) von der Dienststelle oder einer vorgesetzten Stelle eine Gesundheitsprüfung veranlasst. Wenn das Gutachten die Dienstfähigkeit verneint, folgt in der Regel auch die Ruhestandsversetzung.
Bei Jüngeren Beamten (unter 60) wird die Pension berechnet aus den bisher erdienten Prozenten plus einem Zuschlag für die Zeit bis 60. Von dem so errechneten Wert werden meines Wissens 10,8% abgezogen (0,3% für jeden vorzeitigen Monat, maximal 10,8%). In diesem Fall sollte der Beamte selbst KEINEN ANTRAG stellen, denn je früher der Antrag gestellt wird, um so geringer ist die Pension.
LG auch ein Klaus