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13 Juni 2013 09:38
  • pinocchio60
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Monika,
du hast recht, 78 Wochen sind keine drei jahre:roll:
Grüsse aus Köln
Marion

13 Juni 2013 09:27
  • leopoldi
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Hallo beisammen,

Marion - drei Jahre, sicher? Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob zwischen gesetzlich pflichtversichert und gesetzlich freiwillig versichert unterschieden wird. Ich weiß nur was von 78 Wochen (in einem Zeitraum von 3 J.?).
Meinen Mann hat die Kasse nach Abschluss der Therapien zur Reha geschickt. Dort wurde die Erwerbsfähigkeit beurteilt. Dann wurde er rückwirkend zum Antragsdatum der Reha verrentet. Das Krankengeld wurde mit der Rente verrechnet, zu viel bezahlte Beträge mussten aber nicht zurückbezahlt werden. Insoweit kann man also nicht unbedingt davon ausgehen, die volle Krankengeldzeit ausschöpfen zu können. Die Reha muss man dann antreten, sonst unterstellt die KK mangelnde Mitwirkung und stellt Krankengeld ein.
Dani, so lange Du in Therapie bist bzw. nach Therapie Erwerbsfähigkeit in Aussicht steht, sollte man davon ausgehen, dass die Kasse erst mal zahlt.

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

13 Juni 2013 08:43
  • pinocchio60
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Dani,
Ich bin auch nicht renten-und berufsunfähig versichert, hätte niemals damit gerechnet das es soweit kommt.
Wir bekommen doch Krankengeld für drei Jahre.
Du hast sicher einen Steuerberater, mit dem musst du darüber reden.
Und deine KK anrufen, die schicken dir unterlagen.
Aber lass dich erst mal krankschreiben, ab dann laufen die sechs Wochen wartefrist.
Die KK will eh die bwa's haben, die KK und mein Steuerberater arbeiten miteinander.
Zur Rente schieben...hat meine Kasse nix von gesagt.
Du bist Geschäftsfrau, cool bleiben, es geht um Kohle.
Grüsse aus Köln
Marion

12 Juni 2013 21:11
  • dani999
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    09 Juni 2013
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Vielen Dank für Eure Infos,

ich bin nicht privat versichert sondern gesetzlich freiwillig.
Was oben von pinoccio geschrieben worden ist müsste auf mich zutreffen. Habe aber gehört, dass die KK einen ganz schnell zur Rente schieben will. Leider bin ich nicht RV versichert und habe auch keine Berufsunfähigkeitvers. Dadurch brauche ich das Krankengeld für 1,5 Jahre dringend damit ich auch alles finanziell aushalte. Hat jemand Tipps für mich.

11 Juni 2013 10:06
  • pinocchio60
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Hallo dani,

Ich bin auch selbständig und habe mich ganz normal arbeitsunfähig schreiben lassen, nach den sechs Wochen weiter arbeitsunfähig schreiben lassen, zur kk schicken, zusammen mit bwa und ek-steuerbescheid des letzten Jahres.
Dann bekommt man einen tagessatz, je nach verdienstausfall.
Grüsse aus köln
Marion

10 Juni 2013 20:21
  • Schwabe
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Hallo Dani,

mit der PKV ist das nicht so wie bei den gesetzlichen. Generell gilt, was Du ausgehandelt hast. Sei es nun die Krankenversicherungsleistungen von ... bis 100%. Seien es bestimmte Ausschlüsse von Krankheiten oder mögliche Zusatzbehandlungen. Da musst Du leider genau Deine Police anschauen.

Zum Krankengeld.

Du schreibst, dass Du es ab der sechsten Woche erhältst; d.h. die ersten 6x7 Tage nichts und anschließend pro Tag die Summe, auf die Du Dich versichert hast (auch hier musst Du Deine Police anschauen).

WICHTIG

Möglicherweise musst Du unbedingt Deine priv. Krankenkasse bzgl. Deiner Krankheit und/oder dem bevorstehenden Klinikaufenthalt und/oder über die beabsichtigten Therapien informieren. Bei den meisten PKV's ist das eine Bringschuld (hier solltest Du kurz in Deinen Versicherungsbedingen nachschauen). Nicht dass die darin noch einen Grund finden sich um Zahlungen zu drücken.

Tut mir leid, dass ich Dir nichts Genaueres sagen kann, aber es hängt wirklich von Deinen individuellen Vertragsbedingungen ab.

Trotz Allem
Alles Gute und Kopf hoch.
Rüdiger
:oops: