Hallo beisammen,
Marion - drei Jahre, sicher? Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob zwischen gesetzlich pflichtversichert und gesetzlich freiwillig versichert unterschieden wird. Ich weiß nur was von 78 Wochen (in einem Zeitraum von 3 J.?).
Meinen Mann hat die Kasse nach Abschluss der Therapien zur Reha geschickt. Dort wurde die Erwerbsfähigkeit beurteilt. Dann wurde er rückwirkend zum Antragsdatum der Reha verrentet. Das Krankengeld wurde mit der Rente verrechnet, zu viel bezahlte Beträge mussten aber nicht zurückbezahlt werden. Insoweit kann man also nicht unbedingt davon ausgehen, die volle Krankengeldzeit ausschöpfen zu können. Die Reha muss man dann antreten, sonst unterstellt die KK mangelnde Mitwirkung und stellt Krankengeld ein.
Dani, so lange Du in Therapie bist bzw. nach Therapie Erwerbsfähigkeit in Aussicht steht, sollte man davon ausgehen, dass die Kasse erst mal zahlt.
LGe
Monika
~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~