Hallo beisammen,
Andrea, druck Dir für den nächsten Arztbesuch mal diese Liste aus:
www.g-ba.de/downloads/83-691-293/AM-RL-I-OTC-2012-06-02.pdf
Hier ist u.a. geregelt, dass bei geschädigter Tränendrüse Tränenersatzmittel von der Kasse erstattungsfähig sind. Sinnvoll ist, dass der Arzt auf dem Rezept vermerkt: Schädigung der Tränendrüse durch Chemotherapie (oder Stammzelltransplantation etc.). Je nach verordnetem Medikament kann dabei mal zu ein paar Cent bis wenigen Euros Zuzahlung anfallen. Empfehlenswert sind immer die Einmaldosen, da ohne Konservierungsmittel.
Mein Mann bekam für die Nacht Bepanthen Augensalbe verordnet, die wird nicht übernommen. Anscheinend gibt es da auch wieder Wirkstoffe, die ausgeschlossen sind. Bepanthen fällt eben nicht unter Tränenersatz. Die Ärztin meinte aber schon mal, man könnte das mit ärztlichem Schreiben bei der KK beantragen. Mit den lipidhaltigen Tropfen hat die Apothekerin nun auch etwas unsicher geguckt. Mal sehen, ob es nachhaltig durchgeht. Die sind noch etwas dicker und wirken ein bisschen länger.
Ich hab mich vor Kurzem selbst geärgert, weil mir der Hausarzt trotz nachgewiesener Eisenmangelanämie die Eisentabletten auf Privatrezept verschrieben hat. Hatte es nicht im Kopf und die Liste wieder mal nicht dabei. Nachdem ich mir die dann von den Rabattpunkten geholt habe, hab ich's dann auf sich beruhen lassen.
In der Liste sind z.B. unter Punkt 1 auch die Abführmittel bei Tumorleiden aufgeführt.
Yushka: Für den Schwerbehindertenausweis musst Du ärztliche Befunde einreichen, bzw. die behandelnden Ärzte angeben und von der Schweigepflicht entbinden.
Guck mal hier, eine Übersicht wofür es wieviel Prozent gibt:
anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm
Wobei es dann auch immer noch ein bisschen auf die Auslegung des Sachbearbeiters ankommt.
LGe
Monika