Hallo beisammen,
zu Conny's Beitrag möcht ich noch was zufügen. Es wird Dir nicht "alles" was Du darüber verdienen würdest, abgezogen. Es gibt dann wieder Grenzbeträge, bis zu welchen Dir dann z.B. 1/4 der Rente oder die Hälfte abgezogen wird. Je nach der Höhe Deiner Rente bleibt Dir aber meist ein ganzes Stück mehr in der Tasche.
Diese Zuverdienstgrenzen waren bei meinem Mann im ersten Rentenbescheid ganz genau aufgelistet. Ob es Rechtliches zu bedenken gibt - vielleicht auch hinsichtlich der Krankenversicherung - da würde ich gegebenenfalls in einem Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung dann noch genau nachfragen.
LGe
Monika
~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~