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Chris antwortete auf Fahrtkostenerstattung
21 Nov. 2012 11:55
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Meine Fahrtkostenerstattung lief glücklicherweise bisher auch ohne viel Trara. Ich finde es unmöglich, dass die Krankenkasse vielen von uns noch zusätzlichen Stress aufbürdet, wo es doch mit der Krankheit schon schlimm genug ist! Da kann ich nur den Kopf schütteln!

MarcWen antwortete auf Fahrtkostenerstattung
19 Okt. 2012 15:56
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    09 Juni 2011
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Kurze Info:

Meine Kostenerstattungen laufen bis jetzt ohne Probleme. Nach Würzburg sind es von hier aus 300 km (einfache Fahrt) und auch nicht die nächstgelegene Klinik. Für die stationäre Aufnahme (Hin- und Rückfahrt) hatte ich mir eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit ausstellen lassen. Hier auch gleich vermerken lassen, dass die Besuchsfahrten erforderlich sind.

Für die Nachbehandlung (Serienbehandlung) hatte ich mir auf Grund der Hinweise hier auf Station gleich eine entsprechende Bescheinigung mitgeben lassen. Mittwoch eingereicht, Donnerstag die Genehmigung auf dem Fax und heute meine 1. Kontrolle in Würzburg schon geschafft. Die KK hat zwar in Wü angerufen, weil auf der Bescheinigung keine Dauer und Häufigkeit vermerkt war, aber diese Infos sind natürlich bei einer Genehmigung nicht ganz unwichtig.

Wichtig ist auch immer, dass auf den Bescheinigungen vermerkt wird, dass ihr nur mit dem Taxi fahren dürft, eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf Grund der Infektneigung aus medizinischen Gründen kontraindizidiert wäre.

leopoldi antwortete auf Fahrtkostenerstattung
11 Feb. 2012 14:15
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Hallo,

hinsichtlich der Bewilligungen vorab hab ich vielleicht etwas verwirrt. Die stationären Aufenthalte hab ich bisher immer selbst gefahren und mit der KK hinterher abgerechnet.
Eine Bewilligung im Voraus beantragen wir für die ambulanten Nachsorgetermine zur Allo. Insoweit bin ich nicht ganz sicher, inwieweit das Pflichtleistung wäre. Ist keine Serienbehandlung im Sinne des Wortlauts im Vordruck - Chemo, Strahlentherapie und Dialyse. Hat aber bisher immer geklappt, haben immer eine Bewilligung für sechs Monate bekommen und die dann rechtzeitig wieder beantragen können.

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~

AnnaM antwortete auf Fahrtkostenerstattung
11 Feb. 2012 09:55
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Hallo

Es war bei uns wie bei Rudi gewesen.... Die Taxiunternehmen ist bei unserer KK registriert.... Ich glaube der Taxiunternehmer würde uns sagen wenn die KK sich weigern würde ihm für unseren Transport zu bezahlen. Am Ende fahren wir immer nur mit diesem Taxiunternehmer seit dem September 2009...


Liebe Monika, nein, ich kann nicht unsere Schulden zu dem Taxiunternehmer zu bezahlen lassen. Wenn dazu kommt dann werde ich bezahlen müssen.
Mutti hat etwas in ihrem Leben auch verdient.... sie weigert sich dass ich das verkaufe und das Geld auf ihr verbrauche, sie will dass sie mich etwas lasst... aber.... sie hat ihr ganzes Leben dafür gearbeitet und das gehört zu ihr.... wenn es dazu kommt ich werde verkaufen und für Mamas Heilung bezahlen....


LG

V.

rudi antwortete auf Fahrtkostenerstattung
10 Feb. 2012 23:28
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leopoldi schrieb: Eine Behandlung kann jedoch in einer der zwei nächsterreichbaren Kliniken verordnet werden. Die Kasse übernimmt dann die Kosten bis zur nächsten Klinik, der Rest bleibt kleben.


Es gibt vieleicht solche sturen, rechthaberischen Kassen, die nur das allernotwendigste bezahlen.

Aber meine Kasse hat nach 2-3 Telefongesprächen mit der richtigen Sachbearbeiterin eine klare Bestätigung gegeben, daß für mich die Krankentransport-Taxi-Fahrten nach Würzburg und zurück (230km einfache Strecke) bezahlt werden wenn ich dort Stationär behandelt werde.

Und WÜ ist nach TÜ, Freiburg und Ulm die 4. weiteste Klinik für mich gewesen!!

Das waren dann die 4 RAD Behandlungen mit jeweils 5 Tagen Stationär ,
die 3 Wochen Stammzellsammlung,
die zwei autologen SZT´s.

Insgesamt waren das dann 14 einzelne Taxifahrten mit je 230km.

Diese 14 Fahrten musste ich auch nicht vorher einzeln von der Kasse genehmigen lassen, ich hatte ja das "GO"
für die Fahrten am Anfang per Telefon bekommen.
Alle Taxischeine vom Hausarzt für die Hinfahrt und alle Taxischeine von der M41 in WÜ waren nicht von der Kasse abgestempelt, es wäre auch nicht immer die Zeit gewesen den Stempel erst einzuholen.

In WÜ habe ich nach dem Kofferpacken die Schwestern nach einem Taxischein gebenten und diesen dann vom Stationsarzt unterschreiben lassen.
Der Taxifahrer haben Abkommen mit den Kassen (meiner Kasse) und sind authorisiert für solche Krankenfahrten.
Die Taxifahrer rechnen dann nach den Fahrten mit der Kasse ab.
Da gab es nie Probleme oder Einsprüche von der Kasse.

Meine 10 Euro Eigenanteile für jede Fahrt habe ich am Jahresende beim Antrag auf Berfeiung von der Zuzahlung wieder zurückbekommen.

Nicht jede Kasse mag so freundlich zu ihren Kassenmitgliedern sein.
Vielleicht hängt es auch davon ab, was man schon im Laufe von vielen Berufsjahren in die Kasse einbezahlt hat.
Dürfte aber nicht so sein, wenn es ein Solidatitätssystem ist.


Heilung ist ein individueller Prozess, der sehr stark an das persönliche Bewusstsein gebunden ist. Daher kann kein Mensch einen anderen Menschen heilen sondern immer nur auf dem Weg zu seiner persönlichen Heilung begleiten.

rudiversal.wordpress.com

leopoldi antwortete auf Fahrtkostenerstattung
10 Feb. 2012 22:33
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Hallo Rudi,

klar, dass es nicht nur zig angstmachende Artikel im Internet gibt, irgendwo ist in unserer Bürokratie schließlich alles geregelt:

Zur Frage der Fahrtkosten:
www.g-ba.de/downloads/62-492-74/RL-Khtransport-2004-12-21.pdf
hier insbesondere: § 3 Abs. 2

Und hier zur Verordnung stationärer Krankenhausbehandlung:
www.kbv.de/vl/37119.html

Ich schließe daraus:
Die Fahrtkosten werden jeweils nur zum nächst erreichbaren Ort der Behandlungsmöglichkeit übernommen.

Eine Behandlung kann jedoch in einer der zwei nächsterreichbaren Kliniken verordnet werden. Die Kasse übernimmt dann die Kosten bis zur nächsten Klinik, der Rest bleibt kleben.

Aber ich denke auch, dass es da einen gewissen Spielraum gibt. Wenn der Sachbearbeiter nen guten Tag hat, segnet der das ab und es fragt womöglich nie mehr einer nach.

@Vladna: Eigentlich fährt das Taxiunternehmen doch nur, wenn Du eine Bewilligung der KK vorlegst oder gleich bar bezahlst?

Dazu fällt mir grad noch ein: Wir haben 2011 ein Mittel in der Apotheke auf Kassenrezept bekommen, welches nicht erstattungsfähig ist. Hab dann bei der Fachabteilung der Kasse nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, wenn die das herausgegeben haben, ist es ihr Fehler; rückwirkend können die den Betrag nicht von mir verlangen. (Es geht um knapp 10 Euro; find es bisschen albern, so'n Terz zu machen, nachdem die letztes Jahr zig Tausend Euro mit uns verdient haben. Allerdings bin ich dort immer sehr selbstsicher aufgetreten und hab denen versichert, dass das in Ordnung geht, wenn die gezögert haben - deshalb streit ich mich auch nicht herum, hab aber für die Zukunft beschlossen, einer anderen Apotheke auch was von dem Kuchen abzugeben).
Wenn Euch das Taxi ohne gültige Verordnung fahren würde ... oh, bin ich schlecht. Nein, das wird schon alles seine Richtigkeit haben.

LGe
Monika

~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~