leopoldi schrieb: Eine Behandlung kann jedoch in einer der zwei nächsterreichbaren Kliniken verordnet werden. Die Kasse übernimmt dann die Kosten bis zur nächsten Klinik, der Rest bleibt kleben.
Es gibt vieleicht solche sturen, rechthaberischen Kassen, die nur das allernotwendigste bezahlen.
Aber meine Kasse hat nach 2-3 Telefongesprächen mit der richtigen Sachbearbeiterin eine klare Bestätigung gegeben, daß für mich die Krankentransport-Taxi-Fahrten nach Würzburg und zurück (230km einfache Strecke) bezahlt werden wenn ich dort Stationär behandelt werde.
Und WÜ ist nach TÜ, Freiburg und Ulm die 4. weiteste Klinik für mich gewesen!!
Das waren dann die 4 RAD Behandlungen mit jeweils 5 Tagen Stationär ,
die 3 Wochen Stammzellsammlung,
die zwei autologen SZT´s.
Insgesamt waren das dann 14 einzelne Taxifahrten mit je 230km.
Diese 14 Fahrten musste ich auch nicht vorher einzeln von der Kasse genehmigen lassen, ich hatte ja das "GO"
für die Fahrten am Anfang per Telefon bekommen.
Alle Taxischeine vom Hausarzt für die Hinfahrt und alle Taxischeine von der M41 in WÜ waren nicht von der Kasse abgestempelt, es wäre auch nicht immer die Zeit gewesen den Stempel erst einzuholen.
In WÜ habe ich nach dem Kofferpacken die Schwestern nach einem Taxischein gebenten und diesen dann vom Stationsarzt unterschreiben lassen.
Der Taxifahrer haben Abkommen mit den Kassen (meiner Kasse) und sind authorisiert für solche Krankenfahrten.
Die Taxifahrer rechnen dann nach den Fahrten mit der Kasse ab.
Da gab es nie Probleme oder Einsprüche von der Kasse.
Meine 10 Euro Eigenanteile für jede Fahrt habe ich am Jahresende beim Antrag auf Berfeiung von der Zuzahlung wieder zurückbekommen.
Nicht jede Kasse mag so freundlich zu ihren Kassenmitgliedern sein.
Vielleicht hängt es auch davon ab, was man schon im Laufe von vielen Berufsjahren in die Kasse einbezahlt hat.
Dürfte aber nicht so sein, wenn es ein Solidatitätssystem ist.