Hallo Gast,
die 100 % Schwerbehinderung werden in der Steuererklärung angegeben, dadurch wird ein Steuerfreibetrag berücksichtigt.
Die Zuzahlungsbefreiung ist nicht grundsätzlich davon abhängig, ob Dein Mann arbeitet oder nicht, wohl aber vom Einkommen. Im ersten Jahr gelten noch die gesetzlichen 2 % vom Einkommen, ab dem zweiten Jahr der bescheinigten chronischen Erkrankung reduziert sich die Zuzahlung per Antrag auf 1 %.
Unabhängig davon könnt ihr auf jeden Fall die geleisteten Zuzahlungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Selbst gekaufte Medikamente - auf ärztliche Verordnung mit Privatrezept - sowieso.
Fahrten zur ambulanten Behandlung übernimmt i.d.R. die gesetzliche Krankenkasse. Daneben hab ich Fahrten zur ambulanten Behandlung - soweit nicht erstattet - abgesetzt sowie Besuchsfahrten incl. Parkgebühren. Dazu brauchts eine Bescheinigung der Ärzte mit Hinweis auf die Schwere der Erkrankung und die notwendige Begleitung der Familie (es gibt da einen bestimmten Wortlaut, § sowieso, am besten beim Sachbearbeiter beim Finanzamt erfragen).
Hm... mehr fällt mir auch gar nicht ein.
LGe
Monika
~ Wenn Du meinst auf der Schattenseite zu sein, denk dran - die Erde dreht sich ~