STIKO Beschluss zur RSV-Impfempfehlung für ältere Erwachsene
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine Mitteilung zum Beschluss zur RSV-Impfempfehlung für ältere Erwachsene veröffentlicht.. Es sollen alle Personen ab 75 Jahren, sowie Personen im Alter von 60-74 Jahren mit schweren Grunderkrankungen, oder die in einer Einrichtung der Pflege leben, vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) geschützt werden.
Auf die Empfehlung der STIKO folgt nun ein formaler Prozess bis zur Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie, womit die Impfung eine allgemeine Pflichtleistung für alle gesetzlichen Krankenkassen wird. Bis zum Beginn der RSV-Saison im kommenden Herbst sollten sich Risikopatienten frühzeitig auch vor Aufnahme der Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie mit einer Impfung schützen. So können sie das Risiko einer schweren Erkrankung reduzieren. Private Krankenversicherungen übernehmen ab der STIKO-Empfehlung in der Regel die Kosten. Gesetzlich Versicherte können bereits jetzt in vielen Fällen von einer freiwilligen Kostenerstattung ihrer Krankenkasse profitieren. Ab Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie erstatten alle Krankenkassen die RSV-Impfung.