Basierend auf den Daten der CARTITUDE-4-Studie erfolgte Ende April eine Zulassungserweiterung der Therapie.
Die CAR-T Therapie, die gegen das B-Zell-Reifungs-Antigen (BCMA) gerichtet ist, kann nunmehr bereits beim 1. Rezidiv eingesetzt werden.
Sie ist zugelassen für Patientinnen/Patienten die zuvor bereits mindestens eine Therapie erhalten haben, darunter einen Immunmodulator (IMiD) und einen Proteasom-Inhibitor (PI), und die während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression zeigten und gegenüber Lenalidomid refraktär sind.
Link zur Website