Lieber Johannes
Als Schweizerin bin ich schon viele Jahre Mitglied von Exit und habe mich viel mit Sterbehilfe befasst. Exit lässt allerdings nur eine Mitgliedschaft für Schweizer Bürger zu.
Auf der Homepage von Dignitas-Schweiz
www.dignitas.ch
, einer weiteren Sterbehilfeorganisation, die auch für Nicht-Schweizer da ist, findest du die folgenden Details zur
Regelung zur Suizidhilfe oder der Aktiven Sterbehilfe in unterschiedlichen Ländern:
ÖSTERREICH
In Folge des Urteils des Wiener Verfassungsgerichtshofs, der am 11. Dezember 2020 das Blanko-Verbot von Suizidhilfe als verfassungswidrig aufhob (Link), erliess Österreich das «Sterbeverfügungsgesetz». Es trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit können Österreicherinnen und Österreicher Zugang zu einem Mittel zum Zwecke des Freitods erlangen. Voraussetzung ist: Die Person muss schwer oder unheilbar krank, volljährig und entscheidungsfähig sein, ein Arzt stellt die Krankheit fest und klärt die Person auf, und ein zweiter Arzt, der zudem eine Ausbildung in Palliativmedizin hat, bestätigt die Entscheidungsfähigkeit. Nach einer Frist von zwölf Wochen (zwei Wochen bei sehr geringer Lebenserwartung) kann die Person bei einem Notar oder Patientenanwalt eine Sterbeverfügung errichten, mit der sie während eines Jahres ein letales Mittel bei einer Apotheke beziehen kann. Aktive Sterbehilfe ist in Österreich weiterhin verboten.
Der Gesetzestext (Link)
Erläuterungen zum Gesetz (Link)
Erlass des Bundesministerium für Justiz über die Neuregelung des § 78 des österreichischen Strafgesetzbuches (Link)
DEUTSCHLAND
Rund 150 Jahre lang war in Deutschland Suizidhilfe nicht strafbar, so wie der Suizid selbst. Durch konservativ-kirchliche Beeinflussung stimmten 360 Bundestagsabgeordnete am 10. Dezember 2015 – gegen den Hinweis des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sowie vielen deutschen Rechtsexperten, dieser sei höchstwahrscheinlich grundrechtswidrig und das Bestimmtheitsgebot verletzend – für § 217 Strafgesetzbuch («Geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung»); de facto ein Verbot jeglicher fachkundiger und menschenwürdiger Beratung und Hilfe für ein selbstbestimmtes Lebensende. «Geschäftsmässig» bedeutet in der Juristensprache Deutschlands «wiederholt». § 217 hatte nichts, wie manchmal irreführend behauptet wurde, mit einem Verbot von angeblich mit Suizidhilfe Geschäfte machenden Organisationen zu tun, sondern betraf alle Personen, auch Ärzte. Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über diverse Klagen gegen § 217, unter anderem auch die der beiden Dignitas-Vereinen entschieden: § 217 verstösst gegen das Grundgesetz, ist nichtig und per sofort aufgehoben.
Entscheid des Bundesverfassungsgerichts (Link)
Als Österreicher ist es also ebenfalls möglich, ein letales Mittel zu erhalten. Mich hat die Tatsache, dass ich EXIT in Anspruch nehmen kann, bei meinen drei unterschiedlichen Krebserkrankungen immer ruhig schlafen lassen, da ich würdevoll aus dem Leben scheiden möchte, ohne eine Last für meine Familie zu sein, ich will ihnen einfach ersparen, mir bei einer langwierigen und elenden Siecherei zur Seite stehen zu müssen. (Mir geht es weniger um die Schmerzen, das kann ich gar nicht einschätzen, weil ich bisher nie welche hatte.)
Ich hoffe, dass du noch lange Lebensfreude hast und dass deine Therapien gut anschlagen,
schönen Sommer,
Viviane